12.11.2020 - 7.4 Satzung über die 2. Änderung und Ergänzung des ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Mahnel erläutert die vorliegenden Beschlussvorlage.

Dazu spricht Frau Prahl, dass auf einem gemeinsamen Ortstermin zum Thema der äußeren Erschließung die Anbindung der Stadt mit Bau eines Rad- und Gehweges vom Anschluss B 104 bis in die Stadt und der Ausbau der gemeindlichen Straße vom Anschluss Brücke bis in die Stadt mit in die Planung aufgenommen werden muss. Auch ist die Notwendigkeit des Baus von Bushaltestellen zu ermitteln. Inwieweit dieses in den Bebauungsplan aufgenommen werden muss ist mit der LGE zu klären.

Da es keine weiteren Wortmeldungen gibt lässt Herr Zwiebelmann abstimmen:

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Beschluss:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr, Umwelt und Ordnung empfiehlt:

1. Der erneute Entwurf der Satzung über die 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 012 für das Industrie- und Gewerbegebiet „Sabower Höhe“ in Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 008 der Stadt Schönberg bestehend aus der Planzeichnung Teil (A), dem Text Teil (B) sowie den örtlichen Bauvorschriften über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen begrenzt:

- im Norden: durch die Rottensdorfer Straße (teilweise mit einbezogen),

- im Nordwesten: durch unbebaute Flächen,

- im Westen: durch das Betriebsgrundstück des Landhandelsbetriebes Boock

- im Südwesten: durch die Betriebsgrundstücke der Firmen Lindal und Verzinkerei

   Schönberg GmbH sowie unbebaute Gewerbeflächen,

- im Süden: durch Grünflächen an der Liebeck,

- im Osten: durch das Betriebsgrundstück der Firma Goodmann und die Ortsumgehungs-

   straße im Zuge der B 104

und der erneute Entwurf der Begründung mit Umweltbericht werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und zur erneuten Auslegung bestimmt.

2. Die erneuten Entwürfe der 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 012 für das Industrie- und Gewerbegebiet „Sabower Höhe“ in Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 008, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Text (Teil B) und den örtlichen Bauvorschriften sowie der zugehörigen Begründung mit Umweltbericht sind gemäß § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB erneut öffentlich auszulegen.

3. Die berührten Behörden und die berührten sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB erneut zu beteiligen.

4. In der Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Schönberg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Gegenstimmen

Enthaltung/en

6

0

0

 

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Realisierung

Bericht zum Stand der Umsetzung:

 

 z.k. -Entscheidung STVV

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Anlagen zur Vorlage