17.11.2020 - 5.1 Überarbeitung Fördermittelrichtlinie
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Status Beschluss:
- Erledigt 18.03.2021
- Datum:
- Di., 17.11.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich I
- Bearbeiter:
- Jonas Bentin
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschluss:
Die Stadt Schönberg beschließt eine Änderung der Fördermittelrichtlinie in folgenden Punkten:
1.2.1. „Antragsberechtigt alle Vereine, Verbände und Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Sitz in Schönberg sowie Vereine, Verbände und Körperschaften des öffentlichen Rechts aus dem Landkreis, die in der Stadt Maßnahmen und Veranstaltungen durchführen und an mindestens einer Veranstaltung der Stadt teilnehmen.“
1.2.3. „Zuwendungen werden nur gewährt, wenn der Antragssteller einen Eigenanteil von mindestens 20% erbringt.“
3.8. Fördermittel müssen spätestens am 31.12. des laufenden Jahres mit entsprechenden Verwendungsnachweis abgerechnet werden. Ein Verwendungsnachweis besteht aus einem Sachbericht und allen Belegen. Vereine, die die Abrechnung nicht innerhalb dieser Frist vornehmen, müssen die Fördermittel zurückzahlen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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