08.12.2020 - 5.8 1. Haushaltsberatung 2021/2022

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

Es folgt die erste Beratung zum Haushaltsentwurf 2021/2022. Frau Liedtke informiert vorab, dass zwischenzeitlich noch weitere Nachmeldungen aus den Fachbereichen eingegangen sind, die noch eingearbeitet werden müssen. Ferner wurde die vorerst mit 16 % geplante Amtsumlage auf 15,0 % gesenkt. Sofern der Haushaltsentwurf endbearbeitet ist, erfolgen die Planungen/Einstellungen der möglichen Zuführungen aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage (§ 18 (4) GemHVO) bzw. ggf. nach § 18 (5). Ferner können aufgrund der vorläufigen Jahresabschlüsse 2019/2020 Zuführungen zum investiven Bereich aus einem positiven Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31.12. des Haushaltsvorvorjahres geplant werden. Aus dem vorläufigen Jahresabschluss 2019 ergibt sich im Ergebnishaushalt ein positiver Vortrag von ca. 784.048 €, unter Beachtung der noch durchzuführenden Afa-Läufe 2020, endet der Ergebnishaushalt 2020 mit einem positiven Vortrag von ca. 2.1 Mio. €, mithin ergibt sich ein positiver Ergebnisvortrag von ca. 2.8 Mio. €, der jedoch noch nicht in dieser Höhe als Vortrag im Muster des Ergebnishaushaltes 2021/22 ersichtlich ist. Aus dem vorläufigen Jahresabschluss 2019 ergibt sich im Finanzhaushalt ein jahresbezogener Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von ca. 1.3 Mio. €, Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31.12.2018 war 1.911.843 €, mithin: Saldo zum 31.12.2019: ca. 3.230.000 €. Das Haushaltsjahr 2020 endet voraussichtlich mit einem jahresbezogenen Saldo von ca. 2.9 Mio. €, zzgl. Saldo zum 31.12. des Vorjahres (3.23 Mio. €) = ca. 6.1 Mio. € zum 31.12.2020. Diese Daten sind vorläufig und noch nicht im Muster des EHH, FHH 2021/22 ersichtlich. Aus diesem Grunde werden die vorläufigen Daten als Ausdruck mit schriftlicher Erläuterung, wie auch mit HH-Satzung 2020, der unteren Rechtsaufsichtsbehörde zur Bearbeitung der HH-Satzung 2021/22 eingereicht.

 

Es wird die negative Darstellung der Gewerbesteuereinnahmen für 202hohe 1 ff. sowie die wegfallende Schlüsselzuweisung angesprochen. Frau Liedtke verweist auf die vorsichtige Mittelplanung der Steuerabteilung, sofern die Gewerbesteuereinnahmen positiver dargestellt werden sollen, kann der Hauptausschuss alternativ höhere Werte festlegen. In 2020 wurden bis dato 3.040.902,00 (darunter eine hohe Veranlagung für 2019 und 2020 von insgesamt 2.7 Mio. für beide Jahre)

 

Der Haushaltsentwurf wird nur im Bereich des Ergebnis- und Finanzhaushaltes Seite für Seite durchgesprochen. Der investive Teil wurde vorab bereits durch die Mitglieder des Hauptausschusses gesichtet und teilweise geändert. Fördermittel wurden laut Mitteilung des FB IV nachgepflegt.

 

- 11401.52313 wird dahingehend geändert, dass die Mittelplanung auf 2021 und 2022 mit jeweils 16.500 € aufgesplittet wird,

-  11401.52314 Erhöhung begründen: hier sind mehrere Projekte hinterlegt: 11401.52314: 500 €, 52314 Projekt 1 Altes Rathaus 500 €, Projekt 40 Kita Bahnhofstraße 300 €, Projekt 43 Kita Lübecker Straße 500  €, Projekt 55 GH Harkensee 500 € und Projekt 66 Bauhof, alte Schmiede 800 €.

 

-  11401.5625 hier sind die in 2022 auf den jährlichen Durchschnitt zu kürzen.

-  12600.52310 der hier enthaltene Ansatz ist auf das Konto 52311 zu übertragen, einheitliche Darstellung. Ab 2022 sind hier jährlich 10.000 € einzustellen.

-  12600.52313 der Ansatz von 2021 ist um 31.500 € zu reduzieren und auf das HH-Jahr 2022 zu schieben.

-  Die eingeplanten Ausgaben und Fördermittel für die Durchführung „Digitalpakt“ werfen Fragen auf, die leider nicht hinreichend bis zum 08.12.20 durch den FB I beantwortet werden konnten. Da die Ausgaben zum großen Teil auch als Aufwand (Leasing) angemeldet und die Förderung in Form von Fördermittel investiv benannt wurden, passt die Darstellung nicht zusammen. Hier wäre richtigerweise die Förderung in Form einer Zuweisung darzustellen. Fraglich ist, ob der Fördermittelgeber diese Möglichkeit vorsieht. Hier sollte vorab eine Klärung erfolgen. Es wird eine zeitnahe Aufstellung vom FB I erwünscht.

-  21501.5249 Projekt 5249 Erläuterungstext hinterlegen

-  21501.5238 Kürzung des Ansatzes für Musikinstrumente, dieser Anteil ist auf die Finanzplanungsjahre aufzusplitten

-  27200.54151 Ansätze von 2021/2022 auf 0 setzen, 2023: 26.000 €

-  28100.5249: in 2021/2022 jeweils auf 15.000 € erhöhen als Deckungsreserve für Festivitäten, jedoch nicht für Aufwendungen des Heimat- und Kulturfestes, dieser Ansatz verbleibt fest bei 6.600 €

-  42400.52313 Hier ist die Verwendung für Fassade zu streichen. Der Ansatz ist für hellere Innenwände zu verwenden.

-  51102.54190 Mittel aus dieser Kontierung in die Kontierung 51102.5625 verschieben.

-  Unter der Kontierung 51102.5629 Projekt 68 „Potenzialanalyse & Förderung Klimaschutz“ sind jährlich pauschal 10.000 € eingeplant.

-  54101.44243 hier wird eine nähere Information des FB IV erwünscht. Warum wird der Erstattungsbetrag geringer, der zugrundeliegende Wert sollte sich ab 2021 erhöhen?

-   54101.5226 Warum werden jährlich 45 T€ angemeldet, wenn der Verbrauch in den vorangegangenen Jahren bei 37.8 T€ liegt? Info aus dem F IV wird erwünscht.

-  54101.5290 hier wurde der Ansatz von 2.500 € auf 5.500 € erhöht, abgerechnet wurde in 2020 nichts. Nähere Information wird vom FB IV erwünscht. Auch der hohe Verbrauch unter der Kontierung 54101.5292 ist zu erläutern durch FB IV,

-  54104.5292 Es wird eine Information des FB III zur Höhe der gemeldeten Mittel erwünscht, Erhöhung von 90.000 € auf 110.000 €.

-  54600.4322 die Einnahmen für die Parkplätze sind auf insgesamt 50.000 € hochzusetzen.

-  55100.5290 und 5292 sind jeweils um 2.000 € zu reduzieren. Insgesamt wurden in 2020 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in Höhe von ca. 35.700 € verbraucht.

-  Der Ansatz der Kontierung 55100.5615 (Dienst- und Schutzbekleidung) wird auf 2500 € hochgesetzt.

-  Die Ansätze 55201.52311 in Höhe von 10.000 € und 52544 in Höhe von 15000 € werden hinterfragt. Die Kostenerstattung an den Zweckverband erfolgt in 2020 in Höhe von 14.992 €. Unter der Kontierung 52311 sind in 2021 vorsorglich 10.000 € für die Instandhaltungen der Durchlässe und Vorflutgräben eingeplant. Ab 2023 wird der Ansatz pauschal auf 5.000 € festgesetzt.

- 55300.5238 die hier in 2020 geplanten Mittel in Höhe von 5000 € wurden nicht im geplanten Maß verbraucht. Es erfolgten Umsetzungen der Maßnahmen in Höhe von ca. 1.5 T€, insofern wurde dieser Ansatz in 2021 erneut eingestellt.

-  57100.5739 + 5681 Ansätze auf 0

 

Die 2. Haushaltsberatung erfolgt am 14.01.2021. Zu diesem Termin sind auch alle verfügbaren HH-Reste aus 2020 darzustellen. Ferner sind die erneut eingereichten Änderungen zum HH-Plan 2021/22 einzupflegen.

 

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Anlagen zur Vorlage