10.12.2020 - 7 Informationen und Anfragen

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Wortprotokoll

 

Herr Heinze berichtet über den vom Landtag am 09.12.2020 in erster Lesung behandelten Entwurf eines Gesetzes zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen während der SARS-CoV-2-Pandemie. Dieser eröffnet den kommunalen Körperschaften neben zahlreichen befristeten Ausnahmen von haushaltswirtschaftlichen Vorgaben der Kommunalverfassung insbesondere organisationsrechtlich die Möglichkeit, in Abkehr von Präsenzveranstaltungen durch Nutzung technischer Medien unter Wahrung des Öffentlichkeitsgrundsatzes den notwendigen Willensbildungsprozess zu gestalten.