17.12.2020 - 6 Bekanntgabe von Beschlüssen aus dem nichtöffent...

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Wortprotokoll

 

Herr Bürgermeister Korn berichtet wie folgt:

Sitzung am 19.11.2020

a) Die Stadtvertretung der Stadt Schönberg beschließt, den geprüften und freigegebenen Nachtrag Nr. 3 im Zusammenhang mit dem Rückbau der Schweinemastanlage in der Rottensdorfer Straße zu beauftragen.

b) Des Weiteren beschließt die Stadtvertretung der Stadt Schönberg, die europaweite Ausschreibung für den Abtransport und die Entsorgung der asbesthaltigen Abfälle durchführen lässt. Der Auftrag an ein entsprechendes Unternehmen ist gesondert durch die Stadtvertretung zu bestätigen.

 

Sitzung am 26.11.2020

Die Stadtvertretung Schönberg beschließt die Kosten der Sicherheitsaufschaltung gemäß Antrag rückwirkend für die Jahre 2018-2020 zu übernehmen und dem Museumsverein zu erstatten. Ab 2021 bekommt der Museumsverein die Erstattung über den Zuschuss.

 

Die Stadtvertretung Schönberg wird aufgrund der zur Vorbereitung der Sitzung mit den Fraktionen geführten Gespräche und erhaltenen Stellungnahmen keinen „Gemeindemitarbeiter“ in Lockwisch beschäftigen.

 

Die Stadt Schönberg beschließt die Leistungsverzeichnisse inkl. Anlagen für die Unterhaltungsleistungen im Grün- und Bauhofsbereich. Der Vertrag ist für die Haushaltsjahre 2021/2022 abzuschließen.

 

Die Stadt Schönberg beschließt grundsätzlich, die Liegenschaften Gem. Schönberg, Flur 2, FlSt 109/1 und 109/2 zu erwerben (Lübecker Straße). Herr Bürgermeister Korn wird beauftragt, die Grundstücksverhandlungen mit dem Eigentümer / Bevollmächtigten aufzunehmen. Ferner wird der Bürgermeister beauftragt zu klären, ob die Grundstücksgesellschaft die Liegenschaft bewerten kann. Die Nebenkosten sind durch die Stadt Schönberg zu tragen. Die Haushaltsmittel sind in den Haushalt 2021 einzustellen.

 

Die Stadtvertretung Schönberg bevollmächtigt den Bürgermeister, in die Erwerbsverhandlungen zum Grundstück Gem. Schönberg, Flur 1, Flurstück 512/45 (Bahnhofsvorplatz) einzutreten. Der Bürgermeister wird das Ergebnis seiner Verhandlungen dem Hauptausschuss vortragen und zur Beschlussfassung in die Stadtvertretung geben.

 

Die Stadtvertretung Schönberg nimmt den Sachstandsbericht für das gemeindliche Enwicklungsvorhaben im Bereich des B-Planes Nr. 12 Gewerbegebiet „Sabower Höhe“ zur Kenntnis. Gleichzeitig beschließt die Stadtvertretung Schönberg einen Vermarktungsaufwand gemäß des Durchführungsvertrages zu übernehmen.

 

Gewerbesteuerzerlegungsvereinbarung nach § 33 Abs. 2 GewStG

Die Stadtvertretung beschließt, die Gewerbesteuerzerlegungsvereinbarung nach § 33 Abs. 2 GewStG zum 01.01.2021 abzuschließen.

 

Die Stadtvertretung Schönberg beschließt den Abschluss des Städtebaulichen Vertrages zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14.1 – 2. Teil Wohnpark Bünsdorfer Weg.

 

Die Stadt Schönberg beschließt, für die neu abzuschließenden Stromlieferverträge mit Beginn 01.01.2022, die Belieferung mit Strom aus erneuerbaren Energiequellen (Ökostrom).