12.01.2021 - 5.3 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 37 der Stadt...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Zum Tagesordnungspunkt stellen die Ausschussmitglieder die Frage, was hat der Eigentümer mit der stehenbleibenden Gebäudehälfte hinter dem Plangebiet vor. Grundsätzlich ist der Abriss einer Gebäudehälfte und somit Sicherung der anderen Hälfte privatrechtlich zu regeln. Wie verhält es sich mit Brandschutz und Abstandsflächen.

Es wird empfohlen, das Gespräch zu führen, was mit der Nachbargebäudehälfte vorgesehen ist.

 

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Beschluss:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Bauen empfiehlt:

Die Stadtvertretung der Stadt Dassow bestätigt die Zielsetzungen des städtebaulichen Konzeptes für die Fortführung im Verfahren nach § 13a BauGB. Das vorliegende Konzept mit Erläuterung wird für die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit und ausgewählter Behörden und TÖB empfohlen. Die Öffentlichkeit ist gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten. Die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung ist im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die betroffenen Behörden und TÖB sind frühzeitig um Stellungnahme zu bitten. Im Laufe des Verfahrens sind Möglichkeiten des Erhalts des Gebäudes zu prüfen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Gegenstimmen

Enthaltung/en

5

0

0

 

 

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Realisierung

Bericht zum Stand der Umsetzung:

 

  z.K. - Entscheidung erfolgt über die SV

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Anlagen zur Vorlage