19.01.2021 - 4.2 Neubau eines Radweges von Dassow nach Grevesmüh...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Westphal erläutert die Vorlage. Herr Matzke spricht an, dass im Lageplan die Kennzeichnung bis zur Einmündung Klützer Straße fehlt. Es kommt die Frage auf, was unter „Querungshilfen“ zu verstehen ist? Die Anbindung an den Radweg Travemünder Weg fehlt.

 

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Beschluss:

 

Die Stadt Dassow gibt als Träger öffentlicher Belange zum Bau des Radweges von Dassow nach Grevesmühlen folgende Stellungnahme ab:

Für folgende Einmündungen und Kreuzungen sind Querungshilfen vorzusehen;

  1. Einmündung B 105 /Klützer Straße L01,
  2. Einmündung B 105/ K 13 Richtung Rankendorf und Grevesmühlener Straße   (Gemeindestraße)
  3. Einmündung B 105/ Gewerbegebiet Holmer Berg.
  4. Einmündung Hotel/Gaststätte Jägerhof
  5. Einmündung zur Ortsverbindungsstraße nach Flechtkrug

Der Radweg benötigt zum Anschluss an das vorhandene Radwegenetz nach Norden und Westen die Anbindung an die Travemünder Landstraße (K45). Diese Anbindung könnte in einem 4. Bauabschnitt erfolgen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Gegenstimmen

Enthaltung/en

5

0

0

 

 

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Realisierung

Bericht zum Stand der Umsetzung:Querungshilfen – Beispiele:

-          Ampelanlagen, oder bauliche Hilfen siehe Abbildung 47

-          Minderung der Geschwindigkeit usw..

-          Welche auf Bundesstraßen in Frage kommt muss vom Straßenbaulastträger abgewogen werden.

Es wird der Stadt Dassow empfohlen auf Querungshilfen an den aufgeführten Punkten zu bestehen bzw. darauf aufmerksam zu machen, damit sich das Straßenbauamt schon in der Planung mit diesen Dingen auseinandersetzt.

Die Anbindung Travemünder Weg ist mit aufgenommen.

 

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Anlagen zur Vorlage