26.01.2021 - 4 Veröffentlichung von Beschlüssen aus dem nichtö...

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Wortprotokoll

 

Herr Bürgermeister Korn berichtet wie folgt:

Der Hauptausschuss der Stadt Schönberg stimmt der Eintragung einer Baulast zu Lasten des FlSt. 70/4, Flur 1, Gem. Schönberg, Am Kalten Damm zu. Für die Belastung des Grundstückes ist eine einmalige Entschädigung an die Stadt Schönberg zu zahlen. Die Kosten für die Eintragung trägt der Begünstigte.

Der Hauptausschuss der Stadt Schönberg beschließt den Kauf des FlSt 45/5, Flur 1, Gemarkung Dorf Lockwisch. Die Kosten des Erwerbes trägt die Stadt Schönberg.

Der Hauptausschuss der Stadt Schönberg lehnt den Verkauf einer noch zu vermessenden Teilfläche des FlSt 9/76, der Flur 1 der Gem. Schönberg, Twachtmannring ab.

Die Stadt Schönberg beschließt grundsätzlich den Erwerb der Flurstücke 111 und 112 der Flur 2 der Gemarkung Schönberg, Kleingärten hinter der Lübecker Straße. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Grundstücksverhandlungen mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben aufzunehmen. Die Haushaltsmittel sind in den Haushalt 2021 einzustellen.