02.02.2021 - 6.1 Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Ko...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Frau Pahl berichtet, dass aufgrund der Kurzfristigkeit der Beschlussvorlage eine Vorberatung im Hauptausschuss nicht stattgefunden hat. Die einzelnen Fraktionen sollten sich mit der Vorlage und den Möglichkeiten beschäftigen.

 

Hierzu sprechen Herr Westphal, Herr Matzke und Herr Burchardt.

 

Über die unterschiedlichen Umsetzungsmöglichkeiten sowie die technischen Voraussetzungen entsteht eine rege Diskussion, an der sich alle Stadtvertreter beteiligen.

Nach Rücksprache mit Herrn Horstmann berichtet Frau Pahl, dass amtsseitig die Durchführung von Videokonferenzen über „BigBlueButton“ empfohlen wird.

 

Sodann wird über die einzelnen Punkte des Beschlussvorschlages getrennt abgestimmt:

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Beschluss:

 

  1. Die Stadtvertretung beschließt, dass gemäß § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen während der SARS-CoV-2-Pandemie in den Sitzungen der Stadtvertretung sowie den Sitzungen ihrer Ausschüsse eine unmittelbare Anwesenheit der Öffentlichkeit im Sitzungsraum unterbleiben kann und die Sitzungen stattdessen zeitgleich in Bild und Ton in einen öffentlich zugänglichen Raum der Stadt oder über allgemein zugängliche Netze übertragen werden.

Abstimmungsergebnis:

7 Ja-Stimmen

3 Gegenstimmen

0 Enthaltungen

 

  1. Die Stadtvertretung beschließt, dass gemäß § 2 Abs. 2 des Gesetzes zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen während der SARS-CoV-2-Pandemie die Sitzungen der Stadtvertretung sowie ihrer Ausschüsse ohne gleichzeitige Anwesenheit der Teilnehmenden im Sitzungsraum durchgeführt werden können und stattdessen die Teilnehmenden durch eine synchrone Übertragung von Bild und Ton miteinander verbunden sind (Videokonferenz).

Abstimmungsergebnis:

9 Ja-Stimmen

1 Gegenstimme

0 Enthaltungen

 

  1. Die Stadtvertretung beschließt, dass gemäß § 2 Abs. 2 des Gesetzes zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen während der SARS-CoV-2-Pandemie der Hauptausschuss in Angelegenheiten entscheidet, die ihr durch Gesetz oder Ortsrecht vorbehalten sind. Die Aufgabenübertragung ist befristet bis zum 30.04.2021 und der Inzidenzwert des Landkreises > 25 ist.

Abstimmungsergebnis:

8 Ja-Stimmen

2 Gegenstimmen

0 Enthaltungen

 

  1. Die Stadtvertretung beschließt, dass gemäß § 2 Abs. 2 des Gesetzes zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen während der SARS-CoV-2-Pandemie die Stadtvertretung, ihre Ausschüsse und die Ortsteilvertretungen in Angelegenheiten einfacher Art außerhalb einer Sitzung im schriftlichen oder elektronischen Verfahren beschließen können.

Abstimmungsergebnis:

7 Ja-Stimmen

3 Gegenstimmen

0 Enthaltungen

 

Beschluss:

Hinsichtlich der Umsetzung der vorstehend gefassten Beschlüsse wird folgende Prioritätenliste zur Durchführung von Sitzungen der Stadtvertretung und ihrer Ausschüsse beschlossen:

  1. Durchführung von Präsenzsitzungen
  2. Durchführung von Videokonferenzen
  3. Aufgabenübertragung/Delegation Hauptausschuss

Die konkreten Maßnahmen werden von der Bürgermeisterin in Abstimmung mit der Amtsverwaltung festgelegt. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die technischen Voraussetzungen für eine Gremienarbeit gem. § 2 Abs. 1 und 2 des Gesetzes zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen während der SARS-CoV-2-Pandemie (maximaler Kostenrahmen 5.000 Euro) unter Einhaltung der Ladungsfristen herzustellen.

Abstimmungsergebnis:

9 Ja-Stimmen

0 Gegenstimmen

1 Enthaltung

 

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Anlagen zur Vorlage