04.02.2021 - 7.1 Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Ko...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Bürgermeister Kreft erläutert zunächst umfangreich die vorliegende Beschlussvorlage und erklärt, dass das Gesetz mittlerweile durch den Landtag Mecklenburg-Vorpommern beschlossen wurde. Mittels Beamer präsentiert Herr Bürgermeister Kreft zudem die Funktionsweise des Konferenz-Dienstes „Jitsi“ sowie den Ablauf einer Sitzung.

 

In einem sich anschließenden Meinungsaustausch unter allen Gemeindevertretern zu den einzelnen neuen Handlungsoptionen wird im Ergebnis insbesondere Einvernehmen darüber hergestellt, dass eine Aufgabenübertragung an den Hauptausschuss nach § 2 Abs. 4 nicht erfolgen soll und damit der Punkt 3 des Beschlussvorschlages gestrichen werden könne. Alle sonstigen Handlungsoptionen sollen hingegen vorlagengemäß beschlossen werden.

 

Nachdem keine Wortmeldungen mehr vorliegen, bittet Herr Bürgermeister Kreft sodann um Abstimmung über den geänderten Beschlussvorschlag.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, dass

 

  1. gemäß § 2 Abs.1 des Gesetzes zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen während der SARS-CoV-2-Pandemie in den Sitzungen der Gemeindevertretung sowie den Sitzungen ihrer Ausschüsse eine unmittelbare Anwesenheit der Öffentlichkeit im Sitzungsraum unterbleiben kann und die Sitzungen stattdessen zeitgleich in Bild und Ton in einen öffentlich zugänglichen Raum der Gemeinde oder über allgemein zugängliche Netze übertragen werden.

 

  1. gemäß § 2 Abs. 2 des Gesetzes zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen während der SARS-CoV-2-Pandemie die Sitzungen der Gemeindevertretung sowie ihrer Ausschüsse ohne gleichzeitige Anwesenheit der Teilnehmenden im Sitzungsraum durchgeführt werden können und stattdessen die Teilnehmenden durch eine synchrone Übertragung von Bild und Ton miteinander verbunden sind (Videokonferenz).

 

  1. gemäß § 2 Abs. 5 des Gesetzes zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen während der SARS-CoV-2-Pandemie die Gemeindevertretung, ihre Ausschüsse und die Ortsteilvertretungen in Angelegenheiten einfacher Art außerhalb einer Sitzung im schriftlichen oder elektronischen Verfahren beschließen können.

 

Die konkreten Maßnahmen werden von dem Bürgermeister in Abstimmung mit der Amtsverwaltung festgelegt.  Der Bürgermeister wird beauftragt, die technischen Voraussetzungen für eine Gremienarbeit gem. § 2 Abs. 1 und 2 des Gesetzes zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen während der SARS-CoV-2-Pandemie herzustellen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Gegenstimmen

Enthaltung/en

11

0

0

 

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Realisierung

Bericht zum Stand der Umsetzung:

Die Sitzungen werden auf Basis des Beschlusses eingeladen und durchgeführt.

 

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Anlagen zur Vorlage