04.02.2021 - 7.3 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Ge...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Bürgermeister Kreft erläutert die Beschlussvorlage und erklärt, dass sich die Regelungen ursprünglich an denen der Stadt Dassow orientieren sollten. Ferner weist Herr Bürgermeister Kreft darauf hin, dass sich bezüglich des § 9 Absatz 4 Nr. 3 und 5 für eine Variante des vorliegenden Entwurfes der 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung zu entscheiden sei.

 

In einer sich anschließenden Debatte unter allen Gemeindevertretern wird sodann das Für und Wider der einzelnen Regelungen thematisiert. Im Ergebnis wird sich mehrheitlich für die Streichung des § 9 Absatz 4 Nr.3 und 5 ausgesprochen. Ferner wird sich mehrheitlich dafür ausgesprochen, die Änderung des § 9 Abs. 5 dahingehend zu ergänzen, dass der Hauptausschuss über die Vergabe aller Planungsleistungen sowie über die Vergabe aller weiteren freiberuflichen Leistungen (ausgenommen Planungsleistungen) ab 25.001 EUR entscheidet.

 

Des Weiteren regt Herr Bürgermeister Kreft an, die Regelung des § 10 Abs. 5 der Hauptsatzung dahingehend zu ändern, dass auch für den Rechnungsprüfungsausschuss Verhinderungsvertreter zu wählen sind. Dies stößt auf Wohlwollen in der Runde der Gemeindevertreter. Die entsprechende Wahl von Verhinderungsvertretern soll sodann in der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung erfolgen.

 

Nachdem keine Wortmeldungen mehr vorliegen, bittet Herr Bürgermeister Kreft sodann um Abstimmung über die im Entwurf beigefügte 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung mit Streichung des § 9 Absatz 4 Nr.3 und 5 sowie den Ergänzungen im § 9 Abs. 5, im §10 Abs. 5 sowie im § 11 Abs. 4 und 6.

 

Reduzieren

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Selmsdorf beschließt die im Entwurf beigefügte 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung mit Streichung des § 9 Absatz 4 Nr.3 und 5 sowie den folgenden Ergänzungen:

 

§ 9 Abs. 5 wird wie folgt geändert:

(5) Der Hauptausschuss entscheidet über die Vergabe von Aufträgen für Planungsleistungen, für Liefer- und Dienstleistungen innerhalb einer Wertgrenze von 25.001 EUR bis 50.000 EUR, bei Vergaben von Bauleistungen innerhalb einer Wertgrenze von 50.001 EUR bis 250.000 EUR und über die Vergabe aller freiberuflichen Leistungen (ausgenommen Planungsleistungen) ab 25.001 EUR. Die Werte beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.

 

§ 10 Abs. 5 wird wie folgt geändert:

(5) Die Gemeindevertretung bildet gemäß § 36 Absatz 2 Satz 5 KV M-V einen Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung der Finanzwirtschaft. Er setzt sich aus 2 Mitgliedern der Gemeindevertretung und 3 sachkundigen Einwohnern zusammen. Stellvertretende Mitglieder werden gewählt. Der Rechnungsprüfungsausschuss tagt nicht öffentlich.

 

§ 11 Abs. 4 wird wie folgt geändert:

(4) Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB und entscheidet über die Erklärung der Gemeinde im Genehmigungsfreistellungsverfahren nach § 62 LBauO M-V.

 

§ 11 wird folgender Abs. 6 angefügt:

(6) Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister entscheidet über die Trassenführungen der Versorgungsträger.

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Gegenstimmen

Enthaltung/en

11

0

0

 

Reduzieren

Realisierung

Bericht zum Stand der Umsetzung:

Die Hauptsatzung ist in Kraft getreten.

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage