26.01.2021 - 7.6 Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Ko...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Es besteht Einvernehmen, die Beschlussvorlage in der Stadtvertretung in einer Präsenzsitzung zu beraten.

Im Beschlussvorschlag unter Punkt 3 soll eine Frist von 3 Monaten eingesetzt werden. Das Datum selbst richtet sich dann nach dem Termin der Beschlussfassung.

 

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Beschluss:

Der Hauptausschuss empfiehlt:

 

Die Stadtvertretung beschließt, dass

  1. Gemäß § 2 Abs.1 des Gesetzes zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen während der SARS-CoV-2-Pandemie in den Sitzungen der Stadtvertretung sowie den Sitzungen ihrer Ausschüsse eine unmittelbare Anwesenheit der Öffentlichkeit im Sitzungsraum unterbleiben kann und die Sitzungen stattdessen zeitgleich in Bild und Ton in einen öffentlich zugänglichen Raum der Stadt oder über allgemein zugängliche Netze übertragen werden.
  2. Gemäß § 2 Abs. 2 des Gesetzes zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen während der SARS-CoV-2-Pandemie die Sitzungen der Stadtvertretung sowie ihrer Ausschüsse ohne gleichzeitige Anwesenheit der Teilnehmenden im Sitzungsraum durchgeführt werden können und stattdessen die Teilnehmenden durch eine synchrone Übertragung von Bild und Ton miteinander verbunden sind (Videokonferenz).
  3. Gemäß § 2 Abs. 4 des Gesetzes zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen während der SARS-CoV-2-Pandemie der Hauptausschuss in Angelegenheiten entscheidet, die ihr durch Gesetz oder Ortsrecht vorbehalten sind. Die Aufgabenübertragung ist befristet bis zum _________ (auf höchstens 3 Monate).
  4. Gemäß § 2 Abs. 5 des Gesetzes zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen während der SARS-CoV-2-Pandemie die Gemeindevertretung, ihre Ausschüsse und die Ortsteilvertretungen in Angelegenheiten einfacher Art außerhalb einer Sitzung im schriftlichen oder elektronischen Verfahren beschließen können.

 

Die konkreten Maßnahmen werden von dem Bürgermeister in Abstimmung mit der Amtsverwaltung festgelegt.  Der Bürgermeister wird beauftragt, die technischen Voraussetzungen für eine Gremienarbeit gem. § 2 Abs. 1 und 2 des Gesetzes zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen während der SARS-CoV-2-Pandemie herzustellen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Gegenstimmen

Enthaltung/en

6

0

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage