30.03.2021 - 7.2 Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Ko...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Frau Pahl erläutert den Sachverhalt, dass eine Aufgabenübertragung auf den Hauptausschuss nur mit einer Mehrheit von zwei Dritteln aller Stadtvertreter beschlossen werden kann. Der in der Sitzung vom 02.02.2021 gefasste Beschluss in dieser Angelegenheit ist daher nicht wirksam. Über diesen Punkt ist daher erneut abzustimmen.

Über den Inhalt der Beschlussvorlage entsteht eine rege Diskussion. Sodann wird aufgrund eines Antrages der SPD-Fraktion der Beschluss wie folgt geändert abgestimmt.

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung beschließt, dass gemäß § 2 Abs. 2 des Gesetzes zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen während der SARS-CoV-2-Pandemie der Hauptausschuss in Angelegenheiten entscheidet, die ihr durch Gesetz oder Ortsrecht vorbehalten sind. Die Aufgabenübertragung ist befristet bis zum 30.06.2021 und der Inzidenzwert des Landkreises > 50 ist.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Gegenstimmen

Enthaltung/en

10

2

0

 

 

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Realisierung

 

Bericht zum Stand der Umsetzung:


Die Handlungsoptionen werden teilweise genutzt.

 

 

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Anlagen zur Vorlage