28.04.2021 - 8 Offerte Kommanditanteile an der Bürgerwindpark ...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Herr Lenschow gibt einige Erläuterungen zum Windpark Schönberg, der ja nun schon vorhanden ist. Die Gemeinde sollte keine Anteile an dem Bürgerwindpark Schönberg erwerben. Es gibt noch eine andere Möglichkeit.

 

Gemeinde Projektträger könne den Sitz- und Nachbargemeinden im Umkreis von 5 km auch anbieten, anstatt Anteile an der Gesellschaft zu erwerben, die den künftigen Windpark betreiben, stattdessen eine jährliche Ausgleichabgabe zu erhalten. Das wäre eine risikolosere Alternative.

 

Reduzieren

Beschluss:

Die Gemeinde Grieben beschließt, eine jährliche Ausgleichsabgabe gemäß §11 Bürgerbeteiligungsgesetz zu beantragen.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Gegenstimmen

Enthaltung/en

7

0

0

 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage