27.05.2021 - 5 Beratung zur Überarbeitung der Satzung über die...

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Wortprotokoll

 

Frau Retzlaff begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Frau Hohls

Frau Retzlaff bittet Frau Hohls, zunächst über das Abstimmungsgespräch, welches sie mit der Bürgermeisterin geführt hat, zu berichten.

Frau Hohls führt sodann aus, dass man sich mit den B-Plänen beschäftigt hat und hier insbesondere mit dem B-Plan 21 Rosenhagen. In der Satzung sind einige Maßnahmen enthalten, die man im Rahmen der Änderung der Strandsatzung berücksichtigen könnte.

Es wurde zum Beispiel über die Verlegung des Hundestrandes zwischen den Strandzugängen 4 und 6 an der Harkenbäkmündung gesprochen (Vorschlag am Strandzugang 6 runter nicht nach links, sondern ca. 250 m nach rechts). Der Strandzugang 5 soll im Rahmen der Maßnahmen gesichert und nicht mehr benutzt werden, um den Strandbrütern Raum zu geben auch wenn dann an anderen Strandzugängen mehr Tourismus stattfindet. Im Maßnahmenkatalog ist erwähnt, dass man dann an dem Strandabschnitt nur baden oder spazieren gehen darf. An dem Strandabschnitt sollte die Erstellung eines Dünenlehrpfades weiterverfolgt werden. Hierzu sind weitere Gespräche notwendig und man könnte versuchen, ein Förderprojekt anzuschieben, gern in Kooperation mit der Stadt Dassow. Weitere Schritte sollten bei einem Vororttermin abgestimmt werden.

Auf Nachfrage von Frau Retzlaff berichtet Frau Hohls von einer Idee im Verein, an den Strandzugängen Aschenbecher zu installieren. Diese werden auf der Insel Rügen hergestellt, sind aus Pappe und könnten an den Strandzugängen bereitgestellt werden. Im Rahmen der Gebietsbetreuung würde der Verein entsprechende Halterungen an den Strandzugängen aufstellen.

Frau Retzlaff fragt sodann hinsichtlich der noch fehlenden Schilder für das Betretungsverbot der Dünen an den Strandzugängen 6, 7 und 8 nach. Frau Hohls berichtet, dass die Schilder bestellt sind. Die Schilder können zurzeit nicht aufgestellt werden, da es keine passenden Hölzer in Größe von 1,50 m gibt, z. B. Dachlatten, Rundhölzer oder ähnliches.

Abschließend bedankt sich Frau Retzlaff bei Frau Hohls für die Ausführungen und verabschiedet sie aus der Videokonferenz.

 

Die Ausschussmitglieder diskutieren sodann über verschiedene Punkte, die bei der Überarbeitung der Strandsatzung berücksichtigt werden sollten:

-          Reiten am Strandzugang 3

-          Kitesurfen wo am Strand und wie soll das geregelt werden

-          Sondernutzungsgebühr für die Strandsatzung, wenn ja wofür

 

Herr Dutschke spricht sich grundsätzlich für eine Strandsatzung aus merkt dazu aber an, ob die Stadt überhaupt in der Lage ist, die Einhaltung der Satzung zu kontrollieren. Die grundsätzliche Zuständigkeit liegt seiner Meinung aufgrund der FFH Gebiete beim Land.

 

Es folgt eine längere Diskussion zum Strandzugang 1 und ob dort eine Nutzung ausgewiesen ist oder nicht.

 

Frau Retzlaff schlägt sodann vor, die Strandzugänge einzeln zu besprechen und im Anschluss daran die Strandsatzung durchzugehen.

 

Folgende Empfehlungen werden durch die Ausschussmitglieder zu den Strandzugängen abgegeben:

 

Strandzugang 1

intensive Strandnutzung 200 m nach links und nach rechts

 

Strandzugang 2 bis 3

Strandzugang 2 östliche Richtung bis Strandzugang 3 westliche Richtung Hundestrand

beim Strandzugang 3 ist die Beschilderung nicht eindeutig und muss korrigiert werden oder es müssen neue Schilder mit entsprechenden Pfeilen aufgestellt werden

 

Strandzugang 3

Nach kurzer Diskussion wird empfohlen, das Reiten nicht mehr zu erlauben.

 

Strandzugang 4

intensive Strandnutzung 200 m (rechte Seite weniger, Richtung Westen mehr)

auf der Karte sollte das gekennzeichnet werden und Schilder sollten aufgestellt werden

(aufgrund der Uferschwalben sollte nicht mehr erlaubt werden)

 

Strandzugang 5 (alt Strandzugang 6)

intensive Strandnutzung, soll Hundestrand werden – am Strandzugang ist ein Schild aufzustellen ca. 250 m nach rechts

 

Strandzugang 6 (alt Strandzugang 7)

intensive Strandnutzung in beide Richtungen

Auf dem Kolonnenweg fehlt das Schild Reitverbot in östliche Richtung – in Richtung Rosenhagen ist das Schild vorhanden.

 

Strandzugang 7 (alt Strandzugang 8)

Intensive Strandnutzung

 

Strandzugang 8 (alt Strandzugang 9 – gestrichen)

Der neue Strandzugang 8 ist jetzt der Strandzugang Seestern – soll 250 m nach links und rechts erweitert werden.

 

Strandzugang 9 (alt Strandzugang 11)

Zwischen Strandzugang 9 und 10 wird das Kitesurfen ganzjährig zugelassen

 

Strandzugang 10 (alt Strandzugang 12)

Hundestrand ca. 160 m in Richtung Kalkhorst – der neue Strandzugang 11 wird gestrichen, da dieser an das Gebiet in Richtung Kalkhorst angrenzt

 

Sodann besprechen die Ausschussmitglieder die Strandsatzung und gehen die Paragrafen einzeln durch.

 

Die Präambel ist durch das Amt entsprechend anzupassen.

§ 1 Absatz 1 Die Vorschriften und Festlegungen dieser Satzung finden Anwendung für das Strandgebiet (im Folgenden „Strand“ genannt) der Stadt Dassow Anwendung.

 

§ 2 – keine Änderungen

 

§ 3 Absatz 2 ergänzen Buchstabe i) – Das Reiten am Strand ist ganzjährig nicht gestattet. Ausnahmen müssen genehmigt werden.

Das Amt möge prüfen, ob der Punkt i) so aufgenommen werden kann.

 

§ 4 Absatz 2 – In der Zeit vom 01. November bis 31. März ist das Mitführen von Hunden im gesamten Strandbereich der Stadt Dassow gestattet, außerhalb der Hundestrände sind die Hunde an der Leine zu führen.

 

§ 5 Reiten Kitesurfen im Strandbereich

Das Kitesurfen ist ausschließlich zwischen den Strandzugängen 9 und 10 ganzjährig gestattet.

Herr Dutschke äußert hier Bedenken, aufgrund des FFH-Managementplanes.

Das Amt möge prüfen und mit der Fachbehörde abstimmen, ob der Paragraf so in die Strandsatzung aufgenommen werden kann.

 

§ 6 Absatz 1 – Die Räumung des Strandes von Müll erfolgt manuell. Der Rest ist zu streichen.

§ 6 Absatz 2 – In der Karte sollen die Zonen ausgewiesen und grob dargestellt werden.

 

§ 7 keine Änderungen

 

§ 8 Absatz 1 ergänzen:

Für die Erteilung einer Sondernutzung am Strand werden Gebühren erhoben. Die Gebührenhöhe ergibt sich aus der Gebührensatzung der Stadt Dassow für die Benutzung des Strandbereiches der Stadt Dassow.

§ 8 Absatz 3

Das Amt wird um Prüfung gebeten, ob der Absatz 3 relevant ist und wenn ja bitten die Ausschussmitglieder um eine Erläuterung was das bedeutet.

 

§ 9 – keine Änderung

 

§ 10 Absatz 1 Punkt 9. – Anpassung in Bezug auf § 4 Mitführen von Hunden im Strandbereich

§ 10 Absatz 1 Punkt 11. § 3 Absatz 2 Buchstabe i) – sich mit Pferden aufhält

 

Im Anschluss daran wird über eine mögliche Sondernutzungsgebührensatzung beraten. Frau Retzlaff verliest dazu die Gebührensatzung über die Sondernutzung des Strandbereiches der Gemeinde Kalkhorst zu Badezwecken vom 12.04.2011.

 

Die Ausschussmitglieder sprechen sich für eine Gebührensatzung aus. Folgende Punkte sollen aus der Gebührensatzung der Gemeinde Kalkhorst übernommen werden:

 

Gebühren für die Sondernutzung:

1. Aufstellen eines Verkaufsstandes – soll gestrichen werden

2. Mobile Verkaufswagen – 20,00 €/Tag

3. Aufstellen eines Strandkorbes – soll gestrichen werden

4. Surfschule / Surfbrettvermietung – pro Brett 1,00 €/Tag

5. Wasserfahrzeuge – soll gestrichen werden

6. Veranstaltungen – soll gestrichen werden

7. Errichtung und Betrieb von Sportanlagen – soll gestrichen werden

8. Drehgenehmigungen für den kommerziellen Gebrauch – 150,00 €/Tag

 

Auf Nachfrage von Frau Retzlaff wie jetzt das weitere Verfahren ist teilt Frau Pahl mit, dass das Amt nunmehr eine neue Satzung erarbeiten und dem Ausschuss zur Beratung vorlegen wird. Sie spricht sich dafür aus, dass das Amt eine Lesefassung erstellt, damit die Änderungen sichtbar werden und auch die Wünsche des Ausschusses zunächst im Amt geprüft werden müssen, ob diese so beschlossen werden können.

Frau Retzlaff schlägt vor, dass sich das Amt bei Rückfragen mit ihr in Verbindung setzt.

 

 

 

 

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Realisierung

Bericht zum Stand der Umsetzung:

Der Entwurf zur Satzung und die dazugehörige Sondernutzungssatzung werden am 27.01.2022 im Sozialausschuss (VO/3/104/2022) weiter beraten/ bearbeitet.

 

 

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Anlagen