17.06.2021 - 7.1 Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Ko...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Bürgermeister Korn erläutert die Beschlussvorlage.

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung Schönberg beschließt, dass gemäß § 2 Abs. 4 des Gesetzes zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen während der SARS-CoV-2-Pandemie der Hauptausschuss in Angelegenheiten entscheidet, die ihr durch Gesetz oder Ortsrecht vorbehalten sind. Die Aufgabenübertragung ist befristet bis zum 17.09.2021 (höchstens 3 Monate).

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Gegenstimmen

Enthaltung/en

12

0

0