17.06.2021 - 8.2 Bodendenkmal slawischer Burgwall

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Wortprotokoll

 

Herr Lippold weist auf das Bodendenkmal slawischer Burgwall in Hof Lockwisch hin. Insbesondere die Zuwegung ist inzwischen verwildert. Zuständig für die Unterhaltung der Anlage ist der Eigentümer des Grundstückes, das wäre dann die Stadt Schönberg. Die Unterhaltung kann jedoch auch durch Fördermittel unterstützt werden. Hierzu hat Herr Lippold bereits Schriftverkehr geführt und wird diesen an die Verwaltung übergeben.

 

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Realisierung

Bericht zum Stand der Umsetzung:

  Ortstermin mit Herrn Lippold, Fa. Galabau Wilken herr Wilken fand am 31.08.2021 statt. Beseitigung des Aufwuchses (Gras) sowie der Rückschnitt des Gehölzes wäre durch Fa. Galabau Wilken im Rahmen des bestehenden Rahmenvertrages möglich. Nach der Besichtigung der Örtlichkeit, äußert Herr Lippold den Wunsch mit den oben genannten Arbeiten vorerst nicht zu beginnen, da er mit dem Grundstückseigentümer des Slawischen Burgwalls, dem Land MV, erst in Kontakt treten möchten. Hier sollte abgestimmt werden, inwieweit eine Unterhaltung der Fläche/ des Grundstückes (Slawische Höhenburg) durch das Land erfolgen könnte. Oder ggf. Fördermittel bereit gestellt werden. Weitere Abstimmungen sind mit der Denkmalschutzbehörde und der Forstbehörde notwendig. Herr Lippold setzt sich mit dem Amt in Verbindung sobald es einen neuen Kenntnisstand gibt.