19.08.2021 - 6.3 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Schönber...

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

Der Ausschussvorsitzende erläutert den Sachverhalt.

Aus den Unterlagen geht hervor, dass die Stadt für die investiven Maßnahmen hohe Kredite zur Finanzierung der Eigenanteile aufnehmen muss.

Die anwesenden Ausschussmitglieder stehen dem negativ gegenüber. Es entsteht eine Debatte darüber, welche Maßnahmen zwingend durchgeführt werden müssen und ob eine Ausführung auf Grund der finanziellen Situation der Stadt verschoben werden kann.

Frau Wrobel weist die Ausschussmitglieder darauf hin, dass die Durchführung der Maßnahmen an Fördermittel gebunden ist und Fristen für die Antragstellung einzuhalten sind. Des Weiteren weist Frau Wrobel darauf hin, dass die Maßnahmen ohne gewährte Fördermittel auf Grund der hohen Ausgaben nicht realisiert werden können. Der Eigenanteil für die Stadt wäre um ein vielfaches höher und dies würde noch höhere Kreditaufnahmen nach sich ziehen.

Herr Heinze erläutert, dass der Schwerpunkt für die Investitionsmaßnahmen derzeit auf die Schulen gelegt werden sollte.

Herr Zwiebelmann und Herr Korn plädieren dafür, die Maßnahmen zum jetzigen Zeitpunkt durchzuführen, da sich die finanzielle Situation auch in Zukunft nicht verbessern wird und die baulichen Zustände eine Durchführung der Maßnahmen erforderlich machen.

Die Ausschussmitglieder wünschen sich die Erstellung einer Prioritätenliste. Diese soll zeigen welche Maßnahmen am dringendsten durchgeführt werden müssen.

In einer gemeinemsamen Sitzung des Finanz- und Bauausschusses soll jedem Gremium die Möglichkeit gegeben werden, sich zur Prioritätenliste zu äußern.

 

Anmerkung der Verwaltung:

Im Entwurf des Nachtragshaushaltes sind nicht alle investiven Maßnahmen eingeplant. Es wurden noch weitere Maßnahmen angemeldet, welche in der Sitzung jedoch nicht mehr besprochen werden konnten.

Eine Prioritätenliste vom Fachbereich IV wurde angefordert.

Eine umfangreiche Aufstellung sämtlicher investiver Maßnahmen für den beschlossenen Haushalt sowie für den zu beratenden Nachtragshaushalt wurde erstellt.

 

Der Finanzausschuss gibt keine Empfehlung für die Beschlussfassung über den Nachtragshaushalt ab und vertagt die Beratung.

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Anlagen zur Vorlage