31.08.2021 - 7.1 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 23 „Südlich ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Bürgermeister Kreft begrüßt Frau Oesterling und erteilt ihr das Wort.

Frau Oesterling erläutert anhand einer Planskizze ausführlich das Vorhaben und betont, dass Herr Ros hier gehobenen Wohnungsbau entwickeln möchte und die dort vorhandene Villa in die Planungen mit einbezogen werden soll. Es handelt sich hier um einen 1. Vorentwurf und beabsichtigt sind ca. 20 Grundstücke in einer Größe von je 700 m². Die Erschließungsstruktur soll dem dörflichen Umfeld angepasst werden. Es ist eine Sticherschließung mit einer Art Dorfanger angedacht und kein Wendehammer. Vorgesehen ist, das Vorhaben nach § 13 b BauGB zu entwickeln.

Sodann geben Herr Bürgermeister Kreft und Herr Stoeter ergänzende Erläuterungen zur beabsichtigten Planung und Herr Stoeter berichtet von der Beratung im Bauausschuss.

Weiterhin spricht Herr Gutschke, dessen Fraktion sich für die Überplanung des Steinlagerplatzes ausgesprochen hat und vorschlägt, dass man dort die künftige Nutzung als parkähnliche Anlage festschreiben sollte.

Frau Woest weist auf den alten Baumbestand in dem Bereich hin.

An der Diskussion beteiligen sich außerdem Herr Schorling, Herr Tengler, Herr Teggatz, Herr Stoeter und Herr Kniep.

Herr Bürgermeister Kreft schlägt abschließend vor, in den Beschlussvorschlag den Erhalt der Villa mit aufzunehmen.

 

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Beschluss:

  1. Der Gemeindevertretung der Gemeinde Selmsdorf beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 23 „Südlich der Kirche – Hinterstraße“ der Gemeinde Selmsdorf mit der Maßgabe, die vorhandene Villa zu erhalten.
  2. Die Planungsvorgaben aus dem Grundsatzbeschluss der Gemeindevertretung vom 10.09.2020 sind zu beachten.
  3. Weiter verfolgt wird die Variante 1 (Flurstück 267) oder:

Weiter verfolgt wird die Variante 2 (Flurstück 267 und Einbeziehung des gemeindlichen Flurstücks 268)

  1. Es wird beschlossen, die Aufstellung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB durchzuführen. Die Zulässigkeit des beschleunigten Verfahrens wird im frühzeitigen Beteiligungsverfahren geprüft.
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Gegenstimmen

Enthaltung/en

8   Variante 1

2   Variante 2

1

1

 

Herr Lüth hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.

 

 

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Realisierung

Bericht zum Stand der Umsetzung:

 

- Beschluss der GV an Investor übermittelt

- Beschluss der GV an Planerin (MOR) übermittelt, zur Vorbereitung der Bekanntmachung

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Anlagen zur Vorlage