21.09.2021 - 8 Entwurf der Teilfortschreibung des Regionalen R...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Herr Matzke erläutert die Vorlage und geht auf die Umfassung des Gebietes ein.

Im Zuge des konkreten Genehmigungsverfahrens für einen Windpark sind zahlreiche Untersuchungen weiter zu konkretisieren, unter anderem auch nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BimSchG). Frau Pahl erörtert, dass es bei der landesplanerischen Ausweisung der Windanlagen rein um die Anwendung der Kriterien auf regionaler Planungsebene geht.

Derzeit hat der Flächennutzungsplan Vorentwurfsstadium. Erst der Entwurf bzw. die Wirksamkeit des FNP gilt als verfestigte Planung und ist durch das RREP zu berücksichtigen. Daher ist die Fortführung des Flächennutzungsplanes unter Beibehaltung der Planungsabsichten mit Ausweisung des Ortsteils Holm für Wohnnutzung und die Darstellung der Erweiterungsfläche Tigerpark als Sondergebietsfläche wichtig.

Diese Planungsabsichten sind in die Stellungnahme mit aufzunehmen unter dem Hinweis, dass der Entwurfsbeschluss zum Flächennutzungsplan im Dezember `21 durch die Stadtvertretung vorgesehen ist.

Eine Darstellung des Windeignungsraumes im Flächennutzungsplan erfolgt derzeit nur nachrichtlich ist aber nicht Bestandteil der Änderung.