28.09.2021 - 4 Veröffentlichung von Beschlüssen aus dem nichtö...

Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Korn berichtet, dass der Hauptausschuss im nichtöffentlichen Teil seiner Sitzung am 24. August 2021 folgende Beschlüsse gefasst hat:

Der Hauptausschuss empfiehlt, die Stadt Schönberg stimmt der Einleitung eines Bauleitverfahrens für das Flurstück 3, Flur 1, Gemarkung Dorf Lockwisch und somit einer Entwicklung vom Grundsatz her zu. Das Bauleitverfahren ist mit dem Landkreis Nordwestmecklenburg abzustimmen. Die Kosten für das Verfahren haben die Antragsteller zu übernehmen, der Stadt dürfen keine Kosten entstehen. Die Amtsverwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden städtebaulichen Vertrag zwischen der Gemeinde und den Investoren vor Einleitung des Verfahrens zur Beschlussfassung vorzubereiten.

 

Der Hauptausschuss empfiehlt, der Errichtung einer Photovoltaikanlage auf den Flurstücken 500, 501 und 513/4 der Flur 1, Gemarkung Schönberg (an der Bahnstrecke) nicht zuzustimmen.

 

Der Hauptausschuss empfiehlt, dem Antrag zur Aufstellung einer Außenbereichssatzung für den Bauhof Schönberg (Selmsdorfer Straße) grundsätzlich zuzustimmen. Der Stadt dürfen in diesem Zusammenhang keine Kosten entstehen. Die Amtsverwaltung wird beauftragt, einen städtebaulichen Vertrag zur Übernahme der Kosten abzustimmen und für die Beschlussfassung vorzulegen.

 

Der Hauptausschuss stimmt der Übertragung einer Teilfläche der Gemarkung Bauhof Schönberg, Flur 1, Flurstück 034/010 zu. (Hochbehälter an der B 104)