28.09.2021 - 7.3 Entwurf der Teilfortschreibung des Regionalen R...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Zwiebelmann berichtet über die umfangreichen Beratungen im Bauausschuss. Der Bauausschuss bedankt sich für die umfassende Vorbereitung durch die Verwaltung.

Zu den vorgeschlagenen Inhalten für die Stellungnahme sprechen Herr Oeser, Herr Schlaberg, Herr Stickel und Herr Korn.

Der Hauptausschuss schließt sich den erarbeiteten Inhalten für die Stellungnahme des Bauausschusses an.

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Beschluss:

Der Hauptausschuss der Stadt Schönberg empfiehlt folgende Inhalte für die Stellungnahme im Rahmen der Beteiligung zur Teilfortschreibung des Regionalen Raument-wicklungsprogramms Westmecklenburg Kapitel 6.5 Energie:

  1. Die Stadt Schönberg spricht sich gegen das WEG 03/21 sowie die Erweiterung aus.
  2. Die schlüssige Darstellung hinsichtlich der Erweiterung des WEG 03/21 sowie der vor Ort Situation im Bereich Retelsdorf fehlt im Rahmen der Beteiligung
  3. Es werden planungsrechtliche Grundlagen für weitere Anlagen, neben den bereits vorhandenen im Altgebiet, geschaffen, sodass es zu einer Ballung von Windenergieanlagen kommt und damit der Eingriff in das Landschaftsbild verstärkt.
  4. Die Möglichkeit für Photovoltaikanlagen auf landwirtschaftlichen Flächen soll offengelassen werden.
  5. Die Abstände zu Windeignungsgebieten basieren nicht auf den immissionsschutzrechtlich zwingend erforderlichen Abständen zur Wohnbebauung, dass durch die Windeignungs-gebiete Grundlagen geschaffen werden, die im Rahmen des Genehmigungsverfahrens aufgrund von immissionsschutzrechtlichen Konflikten nicht zulässig wären.
  6. Die Stadt Schönberg spricht sich generell gegen Repoweringmaßnahmen aus.

Diese Inhalte bilden die Grundlage für die Erstellung der Stellungnahme. Die Amtsverwaltung wird beauftragt, eine Stellungnahme zu verfassen.

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Gegenstimmen

Enthaltung/en

7

0

0

 

 

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Realisierung

Bericht zum Stand der Umsetzung:

 

 - Stellungnahme wird für die nächste Sitzungsfolge vorbereitet

 - Entscheidung erfolgt über SV