28.09.2021 - 7.2 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 22 "Ortslage...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Der Hauptausschuss empfiehlt:

  1. Auf der Grundlage des § 10 Baugesetzbuch (BauGB) sowie nach § 86 Landesbauordnung M-V (LBauO M-V) beschließt die Stadtvertretung der Stadt Schönberg den Bebauungsplan Nr. 22 „Ortslage Kleinfeld – östliche Erweiterung“ begrenzt:

- im Nordosten: durch landwirtschaftliche Flächen,

- im Südosten: durch die Schönberger Straße (Landesstraße 01), die Schönberg und Dassow verbindet,

- im Südwesten: durch die Dorfstraße,

- im Nordwesten: durch die bebauten Grundstücke Dorfstraße 18

bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

  1. Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 22 wird gebilligt.
  2. Der Beschluss der Satzung über den Bebauungsplanes Nr. 22 durch die Stadtvertretung der Stadt Schönberg ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan ergänzend ins Internet eingestellt ist.
  3. Das Amt Schönberger Land wird beauftragt, die ortsübliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses vorzunehmen.
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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Gegenstimmen

Enthaltung/en

7

0

0