30.09.2021 - 7.3 Entwurf der Teilfortschreibung des Regionalen R...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.3
- Gremium:
- Gemeindevertretung Selmsdorf
- Status Beschluss:
- Autorisiert 15.11.2021
- Datum:
- Do, 30.09.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Lisa Watermann
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Stoeter berichtet über die ausführlichen Beratungen im Bau- und Umweltausschuss. Dort wurden neun wichtige Punkte für die Stellungnahme formuliert. Die auch der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
Herr Kreft ergänzt die Erwartung, dass die Gemeinde Selmsdorf eine Gleichstellung mit den umliegenden zentralen Orten erfährt. Zur den einzelnen Formulierungen und zum Zeitraum des regionalen Raum- und Entwicklungsprogramms sprechen Herr Kreft, Herr Stoeter, Herr Tengler und Herr Gutschke. Ausführlich wird über die Formulierung „die Gemeinde möchte keine weiteren großen Wohngebiete ausweisen“ beraten.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selmsdorf beschließt folgende Inhalte für die Stellungnahme im Rahmen der Beteiligung zur Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg Kapitel 4.1 Siedlungsstruktur und Kapitel 4.2 Stadt- und Dorfentwicklung:
- Die Besonderheit der Gemeinde Selmsdorf, eine nahe Lage zu Lübeck wird im Konzept nicht beachtet.
- Die Gemeinde möchte keine weiteren großen Wohngebiete ausweisen, jedoch soll die Möglichkeit des Ausbaus von Lücken und eine überschaubare Verdichtung gegeben bleiben.
- Die Gemeinde Selmsdorf möchte seniorengerechtes Wohnen für die Bürger bereitstellen.
- Der Entwurf des Raumkonzeptes wird als eine Beschneidung in der Selbstentscheidung der Gemeinde Selmsdorf gesehen.
- Eine weitere Behandlung von Splittersiedlungen ist im Hinblick auf eine maßvolle weitere Entwicklung zu beschreiben.
- Eine grundlegende Konzentration soll weiter auf dem Hauptort verbleiben. - Die Herabstufung der Gemeinde Selmsdorf ist als nicht akzeptabel zu bewerten und die Begründung dafür ist nicht nachvollziehbar.
- Die Wachstumsmöglichkeit der Gemeinde Selmsdorf unter Zugrundelegung einer festen Formel ist als nicht akzeptabel zu bewerten. Eine bestehende Flexibilität sollte erhalten bleiben.
- Die Entwicklung von weiteren Gewerbegebieten und Versorgungsmärkten soll in dem Konzept für die Gemeinde Selmsdorf möglich sein.
Diese Inhalte bilden die Grundlage für die Erstellung der Stellungnahme. Die Amtsverwaltung wird beauftragt, eine Stellungnahme zu verfassen. Die ausgefertigte Stellungnahme ist ebenfalls Teil dieses Beschlusses.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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266,6 kB
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