23.09.2021 - 6.5 Dorfgemeinschaftshaus Harkensee

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Wortprotokoll

Frau Retzlaff informiert über die Vermietung des Dorfgemeinschaftshauses in Harkensee und die sich darauf ergebenden Probleme, da die Räumlichkeiten nicht ordnungsgemäß hinterlassen werden. Auf ihre Nachfrage, ob es diesbezüglich AGBs gibt, teilt Frau Pahl mit, dass es für die Nutzung des Raumes eine Entgeltordnung gibt und man hier nur über eine Kaution etwas regeln könnte.

 

 

 

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Realisierung

Bericht zum Stand der Umsetzung:

  Die derzeit gültige Entgeltordnung für den Kulturrraum Harkensee sieht keine Kaution als Vorausleistung vor. Es gilt lediglich die unter Pkt 5 c) gefasste Regelung. "Werden die benutzten Räume und Gegenstände sowie der jeweilige Außenbereich nicht in ordnungsgemäßem Zustand zurückgegeben, so werden die entstandenen Kosten für eine Reinigung zusätzlich erhoben." Die Übergabe bzw. Übernahme bei Vermietung der Räumlichkeiten erfolgt über den Ortsteilvertreter Herrn Busch.