21.10.2021 - 7.7 Entgeltordnung für die Nutzung der Räumlichkeit...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.7
- Gremium:
- Stadtvertretung Schönberg
- Status Beschluss:
- Erledigt 08.06.2023
- Datum:
- Do, 21.10.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:35
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich I
- Bearbeiter:
- Klaus-Peter Horstmann
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Lütgens-Voß informiert über die Änderungsvorschläge aus dem Hauptausschuss. Zu der Empfehlung den Punkt 4 Ermäßigung/ Entgeltbefreiung zu streichen, entsteht eine kontroverse Diskussion.
Es sprechen Herr Busse, Herr Stickel, Herr Oeser, Herr Lau, Herr Zwiebelmann und Herr Lippold.
Herr Lippold als Ortsvorsteher plädiert dafür, dass die Feuerwehrkameraden der Ortswehr Lockwisch die Räumlichkeiten des Feuerwehrgerätehauses auch befreit bzw. ermäßigt nutzen dürfen.
Es wird eine Parallele zur Ortsfeuerwehr Schönberg gezogen, die im Feuerwehrgerätehaus Schönberg Räumlichkeiten unentgeltlich nutzt. Es wird lediglich eine Aufwandsentschädigung eingezahlt. An Dritte wird das Feuerwehrgerätehaus Schönberg zur Nutzung nicht weitergegeben.
Herr Zwiebelmann schlägt vor, den Punkt 4 so zu fassen, dass die Feuerwehrkameraden der Gemeindewehr Lockwisch das Feuerwehrgerätehaus ebenfalls unentgeltlich nutzen können, wie die Kameraden der Feuerwehr Schönberg das dortige Feuerwehrgerätehaus.
Herr Lau stellt folgenden Antrag.
Punkt 4 Ermäßigung/Entgeltbefreiung lautet wie folgt:
Für die Kameraden der Ortsfeuerwehr Lockwisch gilt die gleiche Regelung wie für die Kameraden der Ortsfeuerwehr Schönberg.
Abstimmungsergebnis:
10 Ja-Stimmen
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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265,7 kB
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