21.10.2021 - 7.1 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 22 "Ortslage...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.1
- Gremium:
- Stadtvertretung Schönberg
- Status Beschluss:
- Autorisiert 21.12.2021
- Datum:
- Do, 21.10.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:35
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Lisa Watermann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
- Die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 22 „Ortslage Kleinfeld – östliche Erweiterung“ der Stadt Schönberg im Verfahren gemäß § 13b BauGB unter Anwendung und Berücksichtigung des § 4 Abs. 2 BauGB und der Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen hat die Stadt Schönberg unter Beachtung des Abwägungsgebotes geprüft. Während der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB wurden keine Stellungnahmen von der Öffentlichkeit abgegeben.
Im Rahmen der Abwägung ergeben sich
- zu berücksichtigende Stellungnahmen
- teilweise zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen und
- nicht zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.
Den Abwägungsvorschlag und das Abwägungsergebnis gemäß Anlage 1 macht sich die Stadt Schönberg zu eigen und ist Bestandteil dieses Beschlusses.
- Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Anregungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
- Auf jedem Grundstück wird verpflichtend 1 Obstbaum vorgeschrieben.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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17,4 MB
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2
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(wie Dokument)
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40,7 kB
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