21.10.2021 - 7.5 Beratung und Beschlussfassung zur Schulentwickl...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Lütgens-Voß erläutert die eingetretenen Änderungen gegenüber der abgelaufenen Schulentwicklungsplanung und erläutert ausführlich die Problematik der Bestandsfähigkeit des regionalen Schulteils.

Zum Sachverhalt sprechen Herr Oeser, Herr Arnold, Herr Schlaberg, Frau Dörre, Herr Busse, Herr Stickel. Übereinstimmend wird festgestellt, dass die Attraktivität und die Ausstattung der regionalen Schule gesteigert werden müssen.

Abschließend schlägt Herr Bürgermeister Korn einen Workshop zur Aufarbeitung und zur perspektivischen Weiterentwicklung des Schulstandortes vor.

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Beschluss:

I. Darstellung der Schülerströme (Anlage 1)

Entwicklung im Planungszeitraum (Schuljahre 2022/23 bis 2026/27)

sowie im Prognosezeitraum (Schuljahr 2027/28 bis 2031/31)

 

a)  Klassenstufen 1 – 4

 Der im abgelaufenen Planungszeitraum eingetretene Anstieg der Geburtenzahlen führte nicht in gleichem Maße zu einem Anstieg an Einschulungen an der Regionalen Schule mit Grundschule.

Die im jetzigen Planungszeitraum abgebildete leichte Verringerung der Geburtenzahlen wird tendenziell bestätigt. Auch künftig muss mit einer „Abwanderung“ von Schülerinnen und Schülern an die Schule in freier Trägerschaft gerechnet werden. Der allgemeine Rückgang der Geburten und die „Abwanderung“ im Grundschulbereich führen zu einer künftigen 1 bis 2-Zügigkeit bis zum Schuljahr 2026/27. Für den Prognosezeitraum 2027/2028 bis 2031/32 wird mit einer 1-Zügigkeit bis 1,5-Zügigkeit gerechnet.

b) Klassenstufen 5 bis 10

Die Schülerzahlen der Regionalen Schule liegen im abgelaufenen Planungszeitraum zwischen 214 und 262 Schüler/innen und in Übereinstimmung mit der bisherigen Planung. Die gestiegenen Geburten können auch hier durch die fehlenden Schüler/innen in den Klassenstufen 5 und 6 nicht abgebildet werden. Im jetzigen Planungszeitraum (2022/23 bis 2026/2027) liegen die Gesamtschülerzahlen an der Regionalen Schule zwischen 261 und 284 mit leicht steigender Tendenz und bilden eine Zweizügigkeit ab. Für den Prognosezeitraum (2027/28 bis 2031/32) wird hingegen wieder ein Rückgang von 262 auf 210 Schülern prognostiziert. In allen fünf Schuljahren wird die Mindestschülerzahl von 36 Schüler/innen in Klassenstufe 5 nicht erreicht. Hier muss die Feststellung der unzumutbaren Schulwegzeiten bei Beschulung an anderen Schulstandorten beantragt werden.

 Die Bestandsfähigkeit der Schulart Regionale Schule ist damit zunächst nicht nachgewiesen.

Der Landkreis Nordwestmecklenburg als Träger der Schulentwicklungsplanung wird gebeten, gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 3 SchulG M-V in Verb. mit § 4 Abs. 1 Pkt. 3 der SEPVO-MV unzumutbare Schulwegzeiten für Schülerinnen und Schüler des Einzugsbereichs im Falle einer anderweitigen Beschulung festzustellen und in Folge dessen die Bestandsfähigkeit der Regionalen Schule mit Grundschule festzustellen.

 

  1.    Schulraum- und Sportflächenbilanzen (Anlage 2)

Die Schulraumbilanz hat sich nicht gegenüber der vorigen Schulentwicklungsplanung verändert. Die vorgesehenen Investitionen konnten realisiert werden. Die Regionale Schule mit Grundschule verfügt insgesamt über eine moderne Ausstattung. Der Digitalpakt wird im Jahr 2022 umgesetzt.

Die Sportraumbilanz konnten insgesamt stark verbessert werden.

Mit der Dreifelder -Sport und Mehrzweckhalle sowie der Schulsporthalle an der Regionalen Schule stehen ausreichend Innenflächen für den Schulsport zur Verfügung. Neben dem vorhandenen Bolzplatz wird der Palmberg-Sportplatz modernisiert und erfüllt künftig die Anforderungen des Schulsports im Bereich Leichtathletik. Die Dreifeld-Sport und Mehrzweckhalle und der Palmberg-Sportplatz stehen sowohl dem Schulträger Stadt Schönberg als auch dem Landkreis als Träger des Gymnasiums und der Förderschule in Schönberg für den Schulsport zur Verfügung.

 

  1. Einzugsbereiche

Für die Regionale Schule Schönberg mit Grundschule gilt zurzeit folgender Einzugsbereich:

-          Siemz-Niendorf (Groß Siemz, Klein Siemz, Lindow, Torisdorf, Niendorf, Bechelsdorf, Ollndorf, Törpt

-          Grieben (Grieben, Zehmen)

-          Menzendorf (Menzendorf, Lübsee, Lübseerhagen, Rottensdorf)

-          Stepenitztal (Papenhusen, Blüssen)

-          Roduchelstorf (Roduchelstorf, Cordshagen)

-          Stadt Schönberg und Ortsteile

 

Vor dem Hintergrund des zusätzlich vorhandenen Schulangebots der Schule in freier Trägerschaft in Schönberg und der freien Schulwahl sollte der bestehende Einzugsbereich nicht verändert werden. Darüber hinaus besteht jedoch die Möglichkeit, weitere Schüler aufzunehmen.

 

  1. Künftige Schulstruktur

Regionale Schule mit Grundschule, Dassower Straße mit einer unselbständigen Außenstelle des Grundschulteils am Standort der früheren Grundschule Am Oberteich. Die Stadt Schönberg ist zentraler Ort in der Region Westmecklenburg. Für die künftige Weiterentwicklung der Stadt Schönberg ist es von besonderer Bedeutung, dass sowohl die Grundschule als auch die Regionalschule angeboten werden können. Der Ausweisung von weiteren Wohneinheiten und Gewerbeflächen muss auch im Bildungsangebot Rechnung getragen werden.

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Gegenstimmen

Enthaltungen

13

0

2

 

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Anlagen zur Vorlage