11.11.2021 - 4.1 Brandschutzbedarfsplan Stadt Schönberg

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt Herr Zwiebelmann Herrn Werner, den Geschäftsführer von WW Brandschutz und Herrn Haug, Leiter der Brandschutzdienststelle des Landkreises Nordwestmecklenburg.

 

Herr Korn berichtet, dass es bereits Gesprächstermine jeweils mit dem Landkreis und Brandschutzingenieuren sowie der Feuerwehr gegeben hat. Im Wesentlichen gibt es zwei unterschiedliche Auffassungen zu den im Plan festgelegten GWL 2 (Gerätewagen Logistik).

 

Herr Haug erläutert eingehend anhand der Verwaltungsvorschrift für die Erstellung der Brandschutzbedarfspläne in M-V, weshalb der GWL 2 seitens des Landkreises als nicht förderfähig angesehen wird.

 

Hierzu erläutert Herr Bade von der Feuerwehr Schönberg welche Vorteile dieses Fahrzeug bei den Hilfeleistungseinsätzen und Brandeinsätzen mit sich bringt. Er weist insbesondere darauf hin, dass bei der Ausmusterung des LF 16 TS ohne erforderliche Ersatzbeschaffung, die FF Schönberg nicht mehr in der Lage ist, in vielen Ortsteilen die gesicherte Löschwasserversorgung über zwei B-Schlauchlängen (>48qm) aufzubauen.

 

Hierzu führt Herr Werner weitere Aspekte an, die sich im Wesentlichen auf die Brandbekämpfung und lange Wegstrecken zu den Wasserentnahmestellen beschränken.

 

Daraufhin führt Herr Haug aus, dass seitens des Landkreises die Beschaffung von Schlauchtransportanhängern in den Jahren 2022/2023 angestrebt sei und die Feuerwehr Schönberg bei dem Programm bedacht werden kann.

 

Anschließend entsteht eine rege Diskussion, bei der unter anderem die Zeitspanne für die Beschaffung der Fahrzeuge thematisiert wird.

Hierzu führt Herr Bade an, dass es sich um eine Spanne von 5 bis 7 Jahren handelt.

Herr Haug regt an, dass der Plan nach 5 Jahren fortzuschreiben ist und der GWL 2 (SW2000) dann erneut geprüft werden kann.

 

Herr Zwiebelmann unterbreitet den Vorschlag, dass die Wehrführung der FF Schönberg über die mögliche Option des Schlauchtransportanhängers und die erneute Prüfung des GWL 2 bei der nächsten Fortschreibung befinden solle.

 

Ein Beschluss wird nicht gefasst.

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Realisierung

Bericht zum Stand der Umsetzung:

Der Brandschutzbedarfsplan wurde am 09.12.21 in der Stadtvertretung Schönberg beschlossen.

 

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Anlagen zur Vorlage