09.12.2021 - 4 Bekanntgabe von Beschlüssen aus dem nichtöffent...

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Wortprotokoll

Der Bürgermeister gibt die Beschlüsse aus dem nichtöffentlichen Teil der letzten Sitzung wie folgt bekannt:

Die Stadtvertretung Schönberg hat im nichtöffentlichen Teil ihrer Sitzung am 21.10.2021 folgende Beschlüsse gefasst:

Die Stadtvertretung Schönberg beschließt, das Angebot eines Schönberger Vereins zum Bau eines Wasserspiels auf dem Oberteich nicht anzunehmen.

Die Stadtvertretung Schönberg beschließt die Auszahlung finanzieller Mittel gemäß Beschluss als außerplanmäßige Ausgabe. Die Stadtvertretung Schönberg stimmt der Aufhebung des Sperrvermerkes zu und beteiligt sich im Rahmen des Kitaneubaus an den Abrisskosten.

 

Die Stadt Schönberg stimmt einer dauerhaften Nutzungsänderung als Kindertagesstätte im Heinrich-Behrens-Weg nicht zu und lehnt den Antrag ab. Die Stadt stimmt einer befristeten Nutzungsänderung bis zur Rechtskraft des Bebauungsplans 14.1 Teil II 1. Änderung und auf Hinblick des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 23 bis spätestens Ende 2026 zu, d.h. auf 5 Jahre zu begrenzen. In beiden Bebauungsplänen ist die Errichtung von Kindertagesstätten vorgesehen.

 

Die Stadtvertretung der Stadt Schönberg fasst den Grundsatzbeschluss zur Ausschreibung der Rahmenverträge für die Bauhofs-, Grün- und Reinigungsleistungen in der Stadt Schönberg und den Ortsteilen. Die Durchführung des Vergabeverfahrens einschließlich der Zuschlagsentscheidung wird an das Amt delegiert. Die Zuschlagserteilung erfolgt entsprechend der Hauptsatzung, durch den Bürgermeister und seinen Stellvertreter.

 

Die Stadtvertretung Schönberg genehmigt die weitere Unterverpachtung für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung im Heinrich-Behrens-Weg. Die Genehmigung gilt bis zur Rechtskraft des Bebauungsplanes 14.1 Teil II 1. Änderung und im Hinblick auf den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 23 bis spätestens Ende 2026. Die Kosten für den Betrieb der Anlage trägt der Pächter.

 

Die Stadt Schönberg beschließt den Abschluss eines Städtebaulichen Vertrages zur Schaffung von Baurecht für das Flurstück 207/1, Flur 1 der Gemarkung Schönberg (Petersberger Weg).