09.12.2021 - 8.5 Brandschutzbedarfsplan Stadt Schönberg

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Gemäß der Empfehlung der gemeinsamen Finanz- und Bauausschusssitzung wurden in Vorbereitung auf die Beschlussvorlage Gespräche geführt. Herr Bürgermeister Korn hat mit der Wehrführung und anschließend mit Herrn Haug vom Landkreis Nordwestmecklenburg gesprochen. Der Landkreis hat eine Empfehlung für den Beschlussvorschlag abgegeben.

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Beschluss:

Die Stadtvertretung beschließt auf Grundlage der im Anhang befindlichen Brandschutz-bedarfsplanung folgende zukünftige Fahrzeugbedarfe (Soll-Fahrzeugkonzeption)

Schönberg: ELW 1, HLF 20, LF 10, DL

Lockwisch: TSF-W, MTW

für die Feuerwehr der Stadt Schönberg.

Die Fahrzeugbedarfe sind im Einvernehmen mit dem Landkreis und dem Gutachter festgelegt worden und erfüllen die in der Brandschutzbedarfsplanung festgestellten Anforderung an eine leistungsfähige öffentliche Feuerwehr gemäß § 2 Brandschutzgesetz M-V.

 

Das vorhandene LF 16 wird freiwillig bis auf Widerruf erhalten.

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Gegenstimmen

Enthaltung/en

14

0

1

 

 

 

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Realisierung

Bericht zum Stand der Umsetzung:

Der beschlossene Brandschutzbedarfsplan wird dem Landkreis NWM zur Kenntnisnahme übersandt. Der Bürgermeister erhält ebenfalls die beschlossene Fassung zur weiteren Verwendung.

 

 

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Anlagen zur Vorlage