09.12.2021 - 7.2 Bebauungsplan Nr. 38 der Stadt Dassow "Brennere...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Matzke begrüßt sodann Herrn Hufmann vom gleichnamigen Planungsbüro.

Der Ausschuss erteilt einstimmig Rederecht.

Herr Hufmann erörtert kurz den Sachverhalt und informiert, dass der Straßenbereich des  Brennereiweges für Erschließung zukünftig in den Geltungsbereich aufgenommen und durch den Investor bis zum Anschluss an die vorhandene Erschließung erstellt wird.

Herr Matzke fragt Herrn Ober nach einer möglichen Befangenheit als ehemaliger Planer. Herr Ober verneint dieses.

Herr Fenner bittet für eine klimaneutrale Entwicklung im Rahmen der Konzepterstellung um Berücksichtigung von regenerativen Energien, Kaltnetzen, Wasserstoff u.a..

Herr Hufmann nimmt diese Anregungen mit auf.

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Beschluss:

 

  1. Für das in der Anlage dargestellte rd. 2,2 ha große Gebiet in der Ortslage Dassow, begrenzt im Norden und Westen durch landwirtschaftliche Nutzflächen, im Osten durch ehemalige Stallanlagen sowie im Süden durch Wohnbebauung, umfassend die Flurstücke 44 (teilw.), 45/1, 45/2, 50 (teilw.), 51/2 (teilw.), 55 und 58 (teilw.), Flur 1, Gemarkung Kaltenhof sowie das Flurstück 154, Flur 1 Gemarkung Vorwerk, soll die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 38 mit der Gebietsbezeichnung „Brennereiweg“ aufgestellt werden.

2. Es wird folgendes Planungsziel verfolgt:

Mit dem Bebauungsplan Nr. 38 beabsichtigt die Stadt Dassow, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes (WA) gemäß § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) zur Bebauung mit Einfamilienhäusern zu schaffen. Die Aufstellung des Bebauungsplanes soll im Regelverfahren erfolgen.

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Gegenstimmen

Enthaltung/en

7

0

0

 

 

Herr Hufmann verabschiedet sich um 20:22 Uhr von der Sitzung.

 

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Anlagen zur Vorlage