23.11.2021 - 5.1 Energieplanung/Windenergieanlagen

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Wortprotokoll

Herr W. Maack stellt die Anfrage, ob sich die Stadt schon mit der Energieplanung auseinandersetzt hat?

Und weiter stellt Herr Maack die Anfrage, warum die Windenergieanlagen immer noch in der Dunkelheit ständig blinken, obwohl dieses untersagt ist? Wer kümmert sich darum?

Herr Zwiebelmann führt dazu aus, dass die Stadt eine Machbarkeitsstudie zur nachhaltigen Wärmeversorgung mit Beschluss vom 25.05.2021 beauftragt hat und bis Ende April 2022 soll das Ergebnis vorliegen.

In Sachen blinkende Windenergieanlagen soll das Amt dieses bitte mal überprüfen und weiteres veranlassen.

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Realisierung

Bericht zum Stand der Umsetzung:

 

 - Anfrage an das StALU bzgl. 'Nachtbefeuerung von Windenergieanlagen im Amtsgebiet' ist erfolgt

 - Antwortschreiben des StALU per Mail am 07.01.2022 eingegangen ...

 

"Die Frist für eine Umsetzung der bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung (BNK) wurde bis Ende 2022 verlängert. Ob aber überhaupt eine BNK im Windpark geeignet ist, muss die Luftfahrtbehörde vorab prüfen. Erst nach Zustimmung der Luftfahrtbehörde kann eine Umrüstung auf BNK erfolgen.

Dem StALU WM wird die Umsetzung angezeigt.

Zu Schönberg und Selmsdorf liegen uns bis zum jetzigen Zeitpunkt keine Anzeigen vor."

 

Ergänzung:

Die gesetzliche Grundlage verlangt eine Aus- und Umrüstung der Windenergieanlagen bis Ende 2022.

Laut Aussage des Pächters wurde die Umrüstung beauftragt.