14.12.2021 - 5.1 Beratung zum Haushaltsplan 2022

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Liedtke erläutert die zwischenzeitlich erneut eingearbeiteten Änderungen und Ergänzungen zum letzten Entwurf. Ferner wird berichtet, dass mittlerweile die Orientierungsdaten des Ministeriums eingegangen sind. Diese Daten wurden ebenfalls ergänzt. Am heutigen Tage kam eine weitere Änderung aus dem FB IV. Es fand ein Ortstermin zusammen mit dem Elektroplaner zur Umsetzung des Digitalpakts in den Schulen Herrnburg und Wahrsow statt. Für beide Schulen sind die Arbeiten wesentlich umfangreicher als bisher geplant. Die angemeldeten Mittel für 2022 müssen demnach noch erhöht werden. Die hierzu erhaltene Mail aus dem FB IV wurde abends zur Beratung vorgelegt. Es soll eine Änderung entsprechend der Planung des Herrn Dieball auf 165.000 € je Schule erfolgen.

 

Frau Sandmann spricht an, dass mit Beschluss der Haushaltssatzung 2022 die Kontierung 51103.5292, auch die Abrechnungen der LGE beglichen werden, wieder mit einem Sperrvermerk versehen wird.

 

Auch werden die Schulcontainer Wahrsow erneut angesprochen.

Herr Thiel antwortet hierzu, dass aus dem FB IV keine Planungskosten gemeldet wurden, so dass davon auszugehen ist, dass in den nächsten 5 Jahren keine dringende Notwendigkeit für eine Baumaßnahme gesehen wird. Gegebenenfalls können zur Haushaltsplanung 2023 die Mittel zur Planung der Baumaßnahme und die daraus resultierende Umsetzung in der Finanzplanung angemeldet werden.

 

Frau Sandmann findet es nicht richtig, dass bereits 30.000 € für die Aufstellung von Ladesäulen in den Haushaltsplan mit aufgenommen werden, wenn noch keine konkreten Informationen über die Betreibung und Abwicklung hierzu aus dem FB IV erbracht werden können. Da es jedoch in der letzten Sitzung des Finanzausschusses eindeutig empfohlen wurde, soll dieser Ansatz für 2022 in der Planung verbleiben.

 

Abschließend informiert Frau Liedtke erneut über die unterdurchschnittlichen Hebesätze. Eine Anpassung der Realsteuerhebesätze auf die Nivellierungshebesätze würde für die Gemeinde Mehreinnahmen in Höhe von ca. 150.000 Euro einbringen. Darüber hinaus liegen den Berechnungen der Steuerkraft 2020 der Gemeinde für den Finanzausgleich 2022 bereits folgende Nivellierungssätze zu Grunde: Grundsteuer A: 323 %, Grundsteuer B: 427 % sowie Gewerbesteuer: 381 %. Somit werden auch die Umlagegrundlagen in dieser Höhe errechnet und auf diese Amts- und Kreisumlage entrichtet.

 

Nach einer kurzen Diskussion der Ausschussmitglieder ergeht durch Herrn Thiel folgender Abstimmungsvorschlag:

 

Erhöhung der Realsteuerhebesätze ab 2022 wie folgt:

 Grundsteuer A: 330 %

 Grundsteuer B: 430 %

 Gewerbesteuer: 390%

 

Dieser Vorschlag wird beschlossen. Die hieraus resultierenden Mehreinnahmen sollen bereits im Haushaltsplanentwurf eingearbeitet werden.

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Gegenstimmen

Enthaltung/en

4

0

1

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://amtschoenbergerland.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=1014150&selfaction=print