11.01.2022 - 6.3 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Pahl berichtet von den intensiven Vorberatungen im Hauptausschuss. Es wird über die einzelnen Änderungen in der Hauptsatzung unter den Stadtvertretern diskutiert und getrennt abgestimmt.

Beschluss:

§ 7 „Einwohnerfragestunde“ Satz 5 wird wie folgt geändert:

Soweit dies nicht möglich ist, hat eine Antwort in Textform innerhalb von 4 Wochen nach der Sitzung zu erfolgen, diese geht auch allen Stadtvertretern zu (per E-Mail).

§ 4 „Einwohnerversammlung“ Abs. 6 Satz 1 wird entsprechend mitgeändert:

Fragen von Einwohnern, die während der Einwohnerversammlung nicht oder nicht vollständig beantwortet werden können, sollen innerhalb von 4 Wochen nach der Einwohnerversammlung in Textform (E-Mail, Web. Fax, Brief) beantwortet werden, diese geht auch allen Stadtvertretern zu (per E-Mail).

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Gegenstimmen

Enthaltung/en

10

2

0

 

Herr Priewe spricht in diesem Zusammenhang die Beantwortung von Anfragen an die Amtsverwaltung an.

Frau Pahl sichert zu, diese Angelegenheit auf der nächsten Amtsausschusssitzung anzusprechen.

Herr Dutschke spricht zu den Änderungen der Wertgrenzen bei der Vermietung und Verpachtung von Grundstücken, insbesondere zu landwirtschaftlichen Grundstücken. Über die Erstellung einer städtischen Pachtrichtlinie entsteht eine intensive Diskussion.

Beschluss:

§ 9 „Hauptausschuss“ Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 wird wie folgt geändert:

Bei Veräußerung oder Belastungen von Grundstücken innerhalb der Wertgrenzen von 5.001 EUR bis 20.000 EUR sowie bei Vermietung und Verpachtung von Grundstücken innerhalb der Wertgrenze von 101 EUR bis 2.000 EUR Miete/Pacht je Jahr unter Anwendung der jeweiligen Richtlinie der Stadt Dassow.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Gegenstimmen

Enthaltung/en

12

0

0

 

Frau Pahl erläutert den Hintergrund der Aufgabenänderung der Ausschüsse. Über die neue Zuständigkeit in Liegenschaftsangelegenheiten des MOKWI-Ausschusses entsteht eine rege Diskussion.

Herr Priewe bittet, um Erstellung einer konkreten Aufgabenzuständigkeit der einzelnen Ausschüsse.

Frau Pahl verweist die Zielstellung der Fachausschüsse an die Fraktionsvorsitzenden.

Beschluss:

§ 10 „Ausschüsse“ Absatz 3 wird wie folgt geändert:

Beim Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Bauen wird das Wort „Liegenschaftsangelegenheiten“ gestrichen.

Die Zuständigkeit des Ausschusses für Mobilität, Ordnung, Klimaschutz und Wirtschaft heißt neu:

Mobilitäts-, Liegenschafts- und Verkehrsangelegenheiten, öffentliche Ordnung und Sicherheit, Brandschutz, Denkmalpflege, Wirtschaftsförderung, Planung Datennetze und Energiefragen, Klimaschutz-Leitplanung und Nachhaltigkeitskonzepte, Umwelt- und Naturschutz, Landschaftspflege und Landwirtschaft

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Gegenstimmen

Enthaltung

9

2

1

 

Frau Pahl erläutert die Änderungen der Geldbeträge in § 12 „Entschädigung“ einschließlich der Einführung des Absatzes 8.

Beschluss:

§ 12 „Entschädigungen“ wird wie folgt geändert:

 

Abs. 2:  neu 2.500 EUR

Abs. 3:  neu 500 EUR und 250 EUR

Abs. 4:  neu 40 EUR

Abs. 5:  neu 60 EUR

Abs. 6:  neu 120 EUR

 

Nach Absatz 7 wird Absatz 8 eingefügt:

Die Mitglieder der Stadtvertretung erhalten zu Beginn der Legislaturperiode ein Tablet für den digitalen Sitzungsdienst oder bei Nutzung privater Technik eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 10 EUR. Die sachkundigen Einwohner/innen sowie Mitglieder der OTV (die nicht Mitglieder der Stadtvertretung sind) sowie deren Stellvertretungen erhalten eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 10 EUR pro Sitzungsteilnahme, wenn private Technik genutzt wird.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Gegenstimme

Enthaltung

10

1

1

 

In der Vorberatung des Hauptausschusses wurde weiterhin festgestellt, dass es keinen § 13 gibt. Die nachfolgenden Paragraphen müssen deshalb angepasst werden. § 16 Absatz 3 Punkt 7 wird das Wort „Informationen“ auf „Information“ angepasst.

Frau Pahl erläutert, dass die Zahlung der Aufwandsentschädigung in § 12 Abs. 8 rückwirkend erfolgen soll. Zum Inkrafttreten dieser Regelung wird sich einheitlich auf den 01.06.2021 geeinigt. § 17 ist entsprechend anzupassen.

Sodann wird über die Gesamtheit der Änderungen der Hauptsatzung abgestimmt.

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Beschluss:

 

Die Stadt Dassow beschließt die im Entwurf vorgelegte 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung einschließlich der vorstehend genannten Änderungen.

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Gegenstimme

Enthaltung

10

1

1

 

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Realisierung

Bericht zum Stand der Umsetzung:

 

  Die 1. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Dassow wurde am 22.03.2022 veröffentlicht.

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Anlagen zur Vorlage