17.03.2022 - 5.2 Entgeltordnungen der Stadt Dassow

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Frau Retzlaff verweist eingangs der Beratung auf die Entgeltordnung der Gemeinde Lüdersdorf, die in einer Entgeltordnung die Nutzung aller gemeindlichen Räumlichkeiten geregelt haben. Angelehnt an diese Entgeltordnung soll für die Stadt Dassow eine Entgeltordnung für alle Objekte erstellt werden.

Frau Pahl regt an, zunächst den Inhalt und im Anschluss die entsprechenden Tarife zu beraten.

Frau Retzlaff spricht sich für gemeinsame Antragsfristen, Zahlungsfristen und gleiche Höhe der Kaution aus.

Die Ausschussmitglieder sind sich darüber einig, dass eine gemeinsame Entgeltordnung für die Familienbildungsstätte, das Gemeindehaus Harkensee, das Bürgerhaus in Pötenitz und die Dornbuschhalle erarbeitet werden soll. Der Festplatz am ehemaligen Schwimmbad und die Trauerfeierhalle in Dassow sollen nicht in die zu erarbeitende Entgeltordnung einfließen.

Unter Beteiligung aller Ausschussmitglieder wird über die einzelnen Räume nacheinander beraten. Im Ergebnis der ausführlichen Erörterung werden folgende Eckpunkte festgelegt:

Harkensee

Erhöhung der Miete von 100 € auf 150 € inclusive aller Kosten, nur Komplettvermietung (Raum + Küche), 200 € Kaution

Familienbildungsstätte

150 € Miete inclusive aller Kosten, 200 € Kaution

Es folgt eine kurze Diskussion, ob Vereinsmitglieder des Dassower Jugend-, Kultur- und Freizeitvereins das Objekt zum halben Mietpreis nutzen können. Frau Retzlaff bittet um Abstimmung, ob alle Nutzer die gleiche Miete zahlen sollen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Gegenstimmen

Enthaltung/en

3

1

1

 

Bürgerhaus Pötenitz

Da das Mobiliar im Bürgerhaus Pötenitz veraltet ist, das derzeitige Inventar dem dortigen Bürgerverein gehört und dort durch den Nutzer die Räumlichkeiten selbst gereinigt werden müssen sprechen sich die Ausschussmitglieder für folgende Gebühr aus:

100 € Miete mit Selbstreinigung – Abnahme erfolgt durch den Vorsitzenden der Ortsteilvertretung, 200 € Kaution

 

Frau Pahl gibt zu bedenken, dass die Räumlichkeiten eventuell auch nur für ein paar Stunden z.B. nach Beerdigungen angemietet werden und bittet hier den Preis für die Nutzung zu überdenken.

Nach kurzer Diskussion besteht Einvernehmen, einen Stundenpreis von 15 € (so wie beim Kulturraum in der Dornbuschhalle) vorzusehen.

 

Dornbuschhalle

Nach einer ausführlichen Beratung kommen die Ausschussmitglieder überein, die Tarife so zu belassen wie in der zurzeit gültigen Entgeltordnung dargestellt.

 

Abschließend fasst Frau Retzlaff die zuvor diskutierten Punkte wie folgt zusammen:

     Gemeindehaus Harkensee, Familienbildungsstätte 150 € Miete, 200 € Kaution,

     Bürgerhaus Pötenitz 100 € Miete mit Selbstreinigung, 200 € Kaution

     15 € pro Stunde bei stundenweiser Anmietung für alle vorgenannten Objekte

     Antragsfrist bis spätestens 2 Wochen vor der Veranstaltung

     Anträge sind an die Vorsitzenden der Ortsteilvertretung (Harkensee, Pötenitz), den Hallenwart (Dornbuschhalle) und die Kulturbeauftragte (Familienbildungsstätte) zu richten. Bei Pötenitz ist zu prüfen, ob der Antrag zur Nutzung auch beim Bürgerverein gestellt werden kann.

     Zahlungsfrist – Geldeingang beim Amt spätestens 3 Tage vor der geplanten Veranstaltung

     Kaution – Annahme der Kaution durch denjenigen, der die Schlüssel für die Räumlichkeit aushändigt

Die zu erarbeitende Entgeltordnung soll in Anlehnung an die Entgeltordnung der Dornbuschhalle für die vorgenannten Objekte der Stadt Dassow gelten. Spezifische Punkte, die nur die Dornbuschhalle betreffen, sollen in extra Paragrafen berücksichtigt werden.

 

Reduzieren

Realisierung

Bericht zum Stand der Umsetzung:

  Vorlage wurde erstellt