17.03.2022 - 8.10 Stellungnahme der Stadt Schönberg zur Kreisumla...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Korn erläutert die Beschlussvorlage. Man einigt sich darauf, dass zu prüfen ist, ob der Haushalt des Landkreises auch anderweitig ausgeglichen werden kann.

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Beschluss:

 

Die Stadt Schönberg nimmt zur Berechnung der Kreisumlage für die Haushaltsjahre 2022/2023 wie folgt Stellung:

  1. In der Vergangenheit waren die Jahresabschlüsse teilweise deutlich besser ausgefallen als die Planansätze. Grundsätzlich führt dies zwar zu verbesserten Vorträgen und somit verbesserten Ansätzen für die Folgejahre, aber die Kreisumlagen zu den jeweiligen Haushaltsjahren sind bereits gezahlt worden. Der Jahresabschluss für 2021 steht noch nicht, wohl aber die vorläufige Finanzrechnung in Kürze. Sollte dies gegenüber der Annahmen für den HH-Plan 22/23 deutlich positiver ausfallen, möge dies in der Planung und somit in der Bemessung der Kreisumlage noch Berücksichtigung finden.
  2. Im erheblichen Umfange wird der Finanzhaushalt 2022 und auch noch 2023 dadurch belastet, dass der Landkreis im Bereich der Sozialleistungen für das Land in Vorfinanzierung geht. Im Plan des Ergebnishaushalts ist dieser Sondereffekt irrelevant, im Finanzhaushalt für 2022 und 2023 schlägt er aber erheblich zu Buche, und der Finanzhaushalt ist die Grundlage für die Bemessung der Kreisumlage. Unserer Auffassung nach könnte hier der Landkreis anstelle der Erhöhung der Kreisumlage ebenso gut einen Kassenkredit zur Vorfinanzierung verwenden.
  3. Im Bereich des KiFöG und des BTHG sind neue Aufgabenübertragungen erfolgt sowie jetzt schon Kostensteigerungen festzustellen, die Kreis, Städte und Gemeinden sehr genau in den Folgejahren beobachten sollten. Es liegt im beiderseitigen Interesse, ggf. hier das Land auf Fehlentwicklungen hinzuweisen und sich um Besserung der Systeme zu bemühen.
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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Gegenstimmen

Enthaltung/en

14

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage