05.04.2022 - 7.2 Gemarkung Selmsdorf Dorf, Flur 3, Flurstück 77/...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Bürgermeister Kreft erläutert den Sachverhalt und stellt die Idee eine Bebauung mit Doppelhäusern zuzulassen vor.

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Beschluss:

Die Gemeinde Selmsdorf stimmt der Einleitung eines Bauleitplanverfahrens für das Flurstück 77/8, Flur 3 der Gemarkung Selmsdorf Dorf und somit einer Entwicklung vom Grundsatz her zu. Als Planungsziel soll die Variante 1: Überplanung mit 4 Baugrundstücken und Beibehalten der festgesetzten Grünfläche weiterverfolgt werden. Eine Bebaubarkeit der vier Baugrundstücke mit Doppelhäusern soll zugelassen werden.

 

Die Gemeinde Selmsdorf beschließt die Erstellung eines Bebauungsplans für das Vorhaben auf dem Flurstück 77/8, die Erweiterung des Lebensmittelmarktes sowie den Planungsabsichten für das Flurstück 79/14. Eine Bebaubarkeit der vier Baugrundstücke mit Doppelhäusern soll zugelassen werden.

 

Die Amtsverwaltung wird beauftragt, einen städtebaulichen Vertrag mit entsprechendem Teilungsschlüssel zwischen den Parteien vor Einleitung des Verfahrens zur Beschlussfassung vorzubereiten.

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Gegenstimmen

Enthaltung/en

10

0

0

 

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Realisierung

Bericht zum Stand der Umsetzung:

Der Städtebauliche Vertrag befindet sich derzeit in Bearbeitung.