21.04.2022 - 5.1 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Bauen erteilt Herrn Mahnel vom gleichnamigen Planungsbüro einstimmig Rederecht. Herr Mahnel stellt in Vorbereitung des Entwurfs- und Auslegungsbeschlusses die Nutzungsausweisungen, insbesondere für Wohn- und gewerbliche Flächen noch einmal kurz vor.

Zudem besteht in den Bereichen Kaltenhof und Travemünder Weg bzw. Pötenitzer Straße weiterer Abstimmungsbedarf zu den künftigen Nutzungsausweisungen als Wohn- und/ oder gewerbliche bzw. gemischte Fläche. Ziel ist es, die Kleintierhaltung auch zukünftig zu sichern.

Dabei werden u.a. zusätzlich Ausweisungen wie dörfliches Mischgebiet oder Kleinsiedlungsgebiet diskutiert und inwieweit in Kaltenhof die Tierhaltung tatsächlich zu landwirtschaftlichem Nebenerwerb oder Hobbytierhaltung gehört.

 

Im Ergebnis empfehlen die Ausschussmitglieder einstimmig, dass die Flächen in Kaltenhof sowie Pötenitzer Straße/ Travemünder Weg als Flächen für gemischte Nutzung in der Flächennutzungsplanänderung ausgewiesen werden, dies jedoch vorab unter Abstimmung mit der Genehmigungsbehörde, dem Landkreis Nordwestmecklenburg.

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Beschluss:

  1. Der Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Dassow in der Fassung der Neubekanntmachung 2019 soll für den nördlichen und westlichen Teil von kaltenhof die Ausweisung als Mischgebiet erhalten (Gebiet wie im Vorentwurf). Der so angepasste Entwurf und die zugehörige Begründung werden gebilligt und zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen.
  2. Das Plangebiet umfasst die Änderungsbereiche Ä1 bis Ä40. Die räumlichen Geltungsbereiche der Änderungsbereiche Ä1 bis Ä40 sind in der beigefügten Planzeichnung umgrenzt.
  3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB am Planverfahren zu beteiligen.
  4. Die Nachbargemeinden sind gemäß § 2 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
  5. Die öffentliche Auslegung des Entwurfes der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Dassow in der Fassung der Neubekanntmachung 2019 für die Dauer von 6 Wochen ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
  6. In der Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist. Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass eine Vereinigung i. S. des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Gegenstimmen

Enthaltung/en

5

0

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage