21.04.2022 - 5.2 Ergänzungssatzung der Stadt Dassow für den Bere...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Matzke weist darauf hin, dass die Ausrichtung des Gebäudes im vorliegenden Entwurf noch 2 Möglichkeiten offen lässt. Im späteren Verfahren sei eine ungefähre Nord-Süd Ausrichtung der Traufen wünschenswert, um ein klimafreundliches Solardach zu ermöglichen. Dies müsse aber nicht jetzt schon festgelegt werden.  

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Beschluss:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Bauen empfiehlt:

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Dassow fasst den Beschluss zur Aufstellung einer Ergänzungssatzung für die Teilgartenstraße 3.
  2. Der Geltungsbereich wird begrenzt:

- im Norden: durch die Teilgartenstraße,

- im Osten: durch gärtnerisch genutzte Flächen,

- im Süden: durch die nördliche Grenze des Grundstücks Teilgartenstraße 9,

- im Westen: durch die Freiflächen des bebauten Grundstücks Teilgartenstraße 3.

Die Planbereichsgrenzen sind in der Anlage abgebildet.

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
  2. Der Entwurf der Ergänzungssatzung für die Teilgartenstraße 3 gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB mit den inhaltlichen Festsetzungen sowie der Entwurf der Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und zur Auslegung bestimmt.
  3. Der Entwurf der Ergänzungssatzung für die Teilgartenstraße 3 ist gemäß § 34 Abs. 6 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer von 6 Wochen öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die Auslegung zu benachrichtigen.
  4. In der Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Ergänzungssatzung der Stadt Dassow für die Teilgartenstraße 3 gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Dassow deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Ergänzungssatzung nicht von Bedeutung ist.
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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Gegenstimmen

Enthaltung/en

5

0

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage