29.03.2022 - 7.1 Finanzierung Gewerbegebiet Schönberg

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Liedtke erläutert die wesentlichen Vertragsinhalte zur Finanzirung des Erschließungsvorhabens und erläutert, dass es in diesem Sachverhalt lediglich um einen Grundsatzbeschluss geht.Sie geht noch einmal auf die Unterschiede zwischen den Varianten a) und b) ein. Letztendlich handelt es sich hierbei um eine Anfrage der LGE, ob aufgrund der möglichen Finanzierungsunterschiede die Finanzierung durch die Stadt Schönberg selbst vorgenommen werden soll.

Herr Korn ergänzt den Sachverhalt und geht noch einmal auf den Rückbau der Schweinemastanlage ein, die durch die LGE ebenfalls vorfinanziert wurde, obwohl dies nicht Inhalt des geschlossenen Vertrages ist.

Zum Sachverhalt sprechen Herr Schlaberg, Herr Oeser und Herr Zwiebelmann.

Beide Varianten werden gegeneinander abgewogen. Mehrheitlich wird sich für eine Finanzierung durch die LGE ausgesprochen.

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Beschluss:

 

Der Hauptausschuss empfiehlt:

Die Stadtvertretung Schönberg beschließt, dass die Finanzierung des Erschließungsvorhabens vertragsgemäß durch die LGE erfolgen soll. Eine Bürgschaft der Stadt Schönberg wird erteilt.

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Gegenstimmen

Enthaltung/en

5

0

0