26.04.2022 - 10.2 Beratung und Beschlussfassung zur Förderung soz...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Korn informiert, dass es künftig eine andere Vorgehensweise bei der Vergabe der Fördermittel geben muss, da die jetzige Regelung der Hauptsatzung unzulässig ist. Über die Vergabe der diesjährigen Förderung muss einmalig abschließend die Stadtvertretung entscheiden. Zur Sitzung der Stadtvertretung wird ein Vorschlag zur Änderung der Hauptsatzung vorgelegt werden.

Das Rederecht für Frau Steding und Frau Eggert wird einstimmig erteilt.

Beide hätten sich eine Informationsveranstaltung vor Abgabe der Förderanträge gewünscht, da die Richtlinie vollständig neu gefasst wurde.

In der anschließenden Aussprache wird darum gebeten, dass bei abgelehnten Anträgen eine schriftliche Erläuterung zur Verfügung gestellt wird.

Unter Beteiligung aller Mitglieder des Hauptausschusses wird über die Höhe der maximalen Förderungen beraten. Grundsätzlich soll die bewilligte Förderung nicht über die beantragte Höhe des Zuschusses hinausgehen.

Über die Tabelle wird im Block abgestimmt, mit folgender Änderung:

Laufende Nr. 14 „Schützenzunft zu Schönberg e. V.“ maximale Förderung 400 €.

Reduzieren

Beschluss:

Der Hauptausschuss empfiehlt:

 

Die Stadtvertretung Schönberg beschließt die Vergabe von Förderung sozialer und kultureller Projekte gemäß der Anlage „Auflistung Anträge“ mit der vorstehenden Änderung.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Gegenstimmen

Enthaltung/en

7

0

0

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage