12.05.2022 - 6 Vorstellung und Beratung über Möglichkeiten der...

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Wortprotokoll

Herr K. Kunst von der Landesenergie- und Klimaschutzagentur Mecklenburg-Vorpommern GmbH (LEKA MV) gibt umfangreiche Erläuterungen. Die LEKA MV hat die Aufgabe, die Kommunen, Unternehmen und Bürger kostenlos und neutral rund um die Themen Energieeffizienz, erneuerbare Energien und wirksamer Klimaschutz zu beraten.

Es folgt eine angeregte Diskussion über Möglichkeiten der Gemeinde, insbesondere über die PV Anlagen auf Gemeindehäusern.

Herr Kunst t auch über den § 6 Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG 2021). Bei Freiflächenanlagen dürfen den betroffenen Gemeinden Beträge von insgesamt 0,2 Cent pro Kilowattstunde für die tatsächlich eingespeiste Strommenge angeboten werden. Als betroffen gelten Gemeinden, auf deren Gemeindegebiet sich die Freiflächenanlagen befinden. Die Bauausschussmitglieder sind sehr erstaunt über die Gesetzeslage und verwundert darüber,  dass die eigene Verwaltung die Gemeinde nicht darüber informiert hat, da es ja schon eine große PV Anlage auf Freiflächen in der Gemeinde gibt und auch zukünftig noch Windkraftanlagen in der Gemeinde entstehen sollen.

 

Des Weiteren informiert Herr Kunst über einen Termin: am 23.06.2022 in Neustrelitz, die Nationale Klimaschutz Initiative (NKI) stellt ihr Bundesförderprogramm und Landesförderprogramm vor.

Die Fördermöglichkeiten der Kommunalrichtlinie des Bundesumweltministeriums sind der Niederschrift als Anlage beigefügt.

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Realisierung

Bericht zum Stand der Umsetzung:

Das EEG 2021 Gesetz ist am 01.08.2021 in Kraft getreten. Der Bebauungsplan Solarpark Siemz ist vor dem EEG-Gesetz 2021 bereits seit 2020 genehmigt und rechtskräftig.

 

Für die Windanlagen wurde an den Antragsteller/ Betreiber herangetreten unter Hinweis auf das EEG Gesetz 2021 § 6. Ein Vertragsangebot für die Gemeinde Siemz-Niendorf für die beiden Windkraftanlagen in der Gemarkung Torisdorf ist auf dem Weg.

Es handelt sich grundsätzlich dabei um eine Kann-Bestimmung. Zudem ist Voraussetzung, dass für die Anlage eine finanzielle Förderung nach diesem Gesetz oder einer auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnung in Anspruch genommen wird.

 

 

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Anlagen