17.05.2022 - 9.5 Bebauungsplan Nr. 25 "Neubau Feuerwehrgerätehaus" ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Bürgermeister Kreft berichtet, dass zu der Beschlussvorlage am 12.05.2022 in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses eine umfangreiche Beratung stattgefunden hat. Entsprechende Änderungen wurden bereits im Entwurf des Bebauungsplanes eingearbeitet.

Herr Stoeter erläutert, dass der Bau- um Umweltausschuss sich vorwiegend mit dem Text B beschäftigt hat und erklärt die erfolgten Änderungen bzw. Kürzungen im Entwurf. Herr Stoeter geht in diesem Zusammenhang darauf ein, dass zusätzlich zu den erfolgten Änderungen, der Punkt 3.1 ebenfalls gestrichen werden muss, da es wie auch im bereits gestrichenen Punkt 3.2 um die Überdachung der Stellplätze geht. Abschließend weist Herr Stoeter darauf hin, dass hinsichtlich des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes bisher keine abschließende Entscheidung getroffen wurde.

Herr Bürgermeister Kreft bittet Herrn Hufmann um eine Stellungnahme zu der Thematik.

Herr Hufmann erklärt, dass ein Zurücksetzen des Geltungsbereiches auf die Linie des Zaunes keinerlei Nachteile für den betroffenen Nachbarn mit sich bringt. Es wird sich dementsprechend darauf verständigt, dass der Geltungsbereich vom vorderen Bereich der Straße der Freiheit bis zur Hinterkante der letzten Garage angepasst wird.

Es folgt ein kurzer Meinungsaustausch über die im Bebauungsplan ausgeschlossene Errichtung von Kleinwindkraftanlagen. Herr Hufmann erklärt, dass es auch bei Kleinwindkraftanlagen um Immissionsschutzrechte geht, da diese auch in der Nacht laufen und keinesfalls geräuschlos sind. Eine Installation von Kleinwindkraftanlagen müsste im Vorfeld gutachterlich untersucht werden.

Herr Bürgermeister Kreft erklärt, dass bei der Zulassung von Kleinwindkraftanlagen ein Risiko bestehen könnte, da dies im Schallgutachten nicht berücksichtigt worden ist. Er empfiehlt der Gemeindevertretung daher die Regelungen so zu belassen, wie sie im Entwurf dargestellt wurden.

Da weitere Wortmeldungen ausbleiben, bittet Herr Kreft sodann um Abstimmung über die Beschlussvorlage.

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Beschluss:

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selmsdorf billigt den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 25 „Neubau Feuerwehrgerätehaus“ unter Berücksichtigung der zuvor beratenen Änderungen und die Begründung dazu. Die Anlage, bestehend aus dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 25 sowie der dazugehörigen Begründung, ist Bestandteil des Beschlusses.
  2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 25 einschließlich der Begründung ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Weiterhin sind die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
  3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Beschlüsse sowie die Öffentlichkeitsbeteiligung ortsüblich bekannt zu machen.
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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Gegenstimmen

Enthaltung/en

12

0

1

 

 

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Realisierung

Bericht zum Stand der Umsetzung:

- Beschlussauszug an zuständigen Planer (PBH) übermittelt mit der Bitte um…

  --> Vorbereitung der Bekanntmachung

  --> Vorbereitung der Unterlagen f. die Öffentlichkeitsbeteiligung & TöB-Beteiligung

- Bekanntmachung ist im Amtsblatt – Ausgabe 05/2022 erfolgt

- Öffentlichkeitsbeteiligung läuft vom 07.06.2022 bis einschließlich 11.07.2022

- TöB-Beteiligung wurde durchgeführt