17.05.2022 - 6.4 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Burchardt, Herr Dutschke und Herr Westphal erklären sich für befangen und rücken vom Sitzungstisch ab.

Frau Pahl berichtet von den intensiven Vorberatungen in den Ausschüssen und der stattgefundenen Videokonferenz mit dem Landkreis NWM zu den Nutzungsausweisungen in den Bereichen Kaltenhof und Travemünder Weg/Pötenitzer Straße. Zu den verschiedenen Nutzungen als Gewerbe-, Misch oder Wohnfläche entsteht eine rege Diskussion.

 

Frau Stinnes-Mauch nimmt an der Sitzung teil, erklärt sich jedoch für befangen und rückt ebenfalls vom Sitzungstisch ab.

Sodann wird über die Bereiche Kaltenhof (Ä28) und Travemünder Weg/Pötenitzer Straße (Ä5 und Ä6) getrennt abgestimmt.

 

Beschluss:

Der Änderungsbereich Ä28 (Kaltenhof) wird als gemischte Baufläche ausgewiesen. Alle dazugehörigen Textpassagen in der Begründung der vorliegenden Fassung sind entsprechend anzupassen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Gegenstimmen

Enthaltung/en

9

0

0

 

Beschluss:

  1. Die Änderungsbereiche Ä5 und Ä6 (Travemünder Weg/Pötenitzer Straße) werden als Mischgebiet (gem. Vorentwurf) ausgewiesen. Alle dazugehörigen Textpassagen in der Begründung der vorliegenden Fassung sind entsprechend anzupassen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Gegenstimmen

Enthaltung/en

1

0

0

 

 

 

Beschluss:

  1. Der Änderungsbereich Ä5 wird als Gewerbefläche und der Änderungsbereich Ä6 als Wohnfläche ausgewiesen. Alle dazugehörigen Textpassagen in der Begründung der vorliegenden Fassung sind entsprechend anzupassen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Gegenstimmen

Enthaltung/en

8

0

0

 

Sodann wird über die Beschlussvorlage mit den vorstehenden Änderungen abgestimmt.

Reduzieren

Beschluss:

  1. Der Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Dassow in der Fassung der Neubekanntmachung 2019 und die zugehörige Begründung einschließlich der vorgenannten beschlossenen Änderungen zu den Änderungsbereichen Ä5, Ä6 und Ä28 werden gebilligt und zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen.
  2. Das Plangebiet umfasst die Änderungsbereiche Ä1 bis Ä40. Die räumlichen Geltungsbereiche der Änderungsbereiche Ä1 bis Ä40 sind in der beigefügten Planzeichnung umgrenzt.
  3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB am Planverfahren zu beteiligen.
  4. Die Nachbargemeinden sind gemäß § 2 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
  5. Die öffentliche Auslegung des Entwurfes der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Dassow in der Fassung der Neubekanntmachung 2019 für die Dauer von 6 Wochen ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
  6. In der Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist. Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass eine Vereinigung i. S. des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Gegenstimmen

Enthaltung/en

9

0

0

Herr Burchardt, Herr Dutschke, Herr Westphal und Frau Stinnes-Mauch nehmen wieder an der Sitzung teil. 

Reduzieren

Realisierung

Bericht zum Stand der Umsetzung:

 

  • Beschlussauszug an zuständigen Planer (Planungsbüro Mahnel) übermittelt mit der Bitte um

 --> Vorbereitung der Bekanntmachung

 --> Vorbereitung der Unterlagen f. die Öffentlichkeitsbeteiligung & TöB-Beteiligung

  • Bekanntmachung ist im Amtsblatt – Ausgabe 07/2022 erfolgt
  • TöB-Beteiligung wird durch das zuständige Planungsbüro durchgeführt
  • Öffentlichkeitsbeteiligung läuft (25.08. bis einschließlich 06.10.2022)

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage