24.05.2022 - 10.7 Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplane...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

  1. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 014.1 – 2. Teil für das Wohngebiet „Wohnpark am Bünsdorfer Weg“, bestehend aus der Planzeichnung Teil A, dem Text Teil B mit den örtlichen Bauvorschriften, begrenzt:
  • im Nordosten: durch eine vorhandene Feldhecke und angrenzende landwirtschaftliche Flächen,
  • im Südosten: durch den Bünsdorfer Weg,
  • im Südwesten: durch eine vorhandene Hecke und daran angrenzend das bebaute Grundstück Arndtsberg Nr. 5 und getrennt durch einen öffentlichen Weg die bebauten Grundstücke Arndtsberg Nr. 7, und Nr. 11,
  • im Westen: durch eine vorhandene Feldhecke,
  • und der Entwurf der Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und zur Auslegung bestimmt.
  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes und der Entwurf der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer von mindestens 30 Tagen öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen in das Internet einzustellen.
  2. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB am Planverfahren zu beteiligen.
  3. Die Abstimmung mit den Nachbargemeinden hat gemäß § 2 Abs. 2 BauGB zu erfolgen.
  4. In der Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Schönberg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Gegenstimmen

Enthaltung/en

13

0

0

 

 

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Realisierung

Bericht zum Stand der Umsetzung:

- Beschlussauszug an zuständigen Planer (PBM) übermittelt mit der Bitte um…

  --> Vorbereitung der Bekanntmachung

  --> Vorbereitung der Unterlagen f. die Öffentlichkeitsbeteiligung & TöB-Beteiligung

 

- Bekanntmachung ist im Amtsblatt – Ausgabe 06/2022 erfolgt

- TöB-Beteiligung wurde durchgeführt

- Öffentlichkeitsbeteiligung läuft vom 05.07.2022 bis einschließlich 09.08.2022