07.06.2022 - 6.1 Satzung über die 2. Änderung und Ergänzung des ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Kappel nimmt ab 19:20 Uhr an der Beratung teil.

Herr Zwiebelmann beantragt das Rederecht für Herrn Mahnel.

Ja-Stimmen

Gegenstimmen

Enthaltung/en

7

0

0

Herr Mahnel empfiehlt zum vorliegenden Beschluss, diesen mit den Punkten 6. und 7. zu ergänzen. In der Erläuterung der Beschlussvorlage ist dieser Sachverhalt aufgeführt. Es entsteht eine rege Diskussion über die Einschränkungen für die Ansiedlung im Gewerbegebiet.

In Sachen zusätzliche Zufahrten weist Frau Prahl die Ausschussmitglieder darauf hin, dass das Gewässer II. Ordnung nicht mit weiteren Zufahrten gequert werden darf, was eine Verrohrung des Grabens zur Folge hätte. Da dieses ein offenes Gewässer bleiben muss.

Auflage bei der Hochwasserschutzmaßnahme war der Rückbau der damals bestehenden Zufahrt zur Schweinmastanlage, damit der Charakter des offenen Gewässers geschaffen wird. Ein Gewässer II. Ordnung muss immer mit einem offenen Gewässer beginnen.

Für Hochwasserschutzmaßnahme ist die Zweckbindung für 12 Jahre festgesetzt und danach sind Änderungen auch nur mit Zustimmung des STALU möglich.

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Beschluss:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr, Umwelt und Ordnung der Stadt Schönberg empfiehlt:

  1. Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Nachbargemeinden gemäß 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen wurden auf der Grundlage des § 1 Abs. 7 BauGB bewertet und im erneuten Entwurf unter Berücksichtigung der neuen Planungsziele berücksichtigt. Die Vorschläge werden im erneuten Entwurf beachtet und nach Durchführung des Beteiligungsverfahrens mit dem erneuten Entwurf abschließend behandelt.
  2. Der erneute Entwurf der Satzung über die 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 012 für das Industrie- und Gewerbegebiet „Sabower Höhe“ in Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 008 der Stadt Schönberg bestehend aus der Planzeichnung Teil (A), dem Text Teil (B) sowie den örtlichen Bauvorschriften über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen begrenzt:

- im Norden: durch die Rottensdorfer Straße (teilweise mit einbezogen),

- im Westen: durch das Betriebsgrundstück des Landhandelsbetriebes Boock,

- im Südwesten: durch die Betriebsgrundstücke der Firmen Lindal und

Verzinkerei Schönberg GmbH sowie unbebaute Gewerbeflächen,

- im Süden: durch Grünflächen an der Liebeck,

- im Osten: durch das Betriebsgrundstück der Firma Goodmann und die Ortsumgehungsstraße im Zuge der B 104,

- im Nordosten: durch Waldflächen

und der erneute Entwurf der Begründung mit Umweltbericht werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und zur erneuten Auslegung bestimmt.

  1. Die erneuten Entwürfe der 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 012 für das Industrie- und Gewerbegebiet „Sabower Höhe“ in Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 008, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Text (Teil B) und den örtlichen Bauvorschriften sowie der zugehörigen Begründung mit Umweltbericht sind gemäß § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB erneut für den Zeitraum von 6 Wochen öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die erneute Auslegung zu benachrichtigen.
  2. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB erneut zu beteiligen.
  3. In der Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Schönberg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
  4. Zusätzlich werden zum Zufahrtsverbot von der Rottensdorfer Straße, Bereiche ohne Ein- und Ausfahrt festgesetzt.
  5. Für die Teilgebiete 7,8 und 9 werden unter Berücksichtigung der Vorgaben der schallschutztechnischen Untersuchung, als Gewerbegebiet festgesetzt.
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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Gegenstimmen

Enthaltung/en

7

0

0