21.06.2022 - 6.3 Bebauungsplan Nr. 38 der Stadt Dassow „Brennere...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.3
- Gremium:
- Stadtvertretung Dassow
- Status Beschluss:
- Autorisiert 09.09.2022
- Datum:
- Di., 21.06.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Lisa Watermann
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Pahl begrüßt Frau Lachmann vom Planungsbüro Hufmann und erteilt ihr Rederecht für die Tagesordnungspunkt 6.3 und 6.4.
Frau Lachmann stellt die wesentlichen Festsetzungen und Inhalte des Vorentwurfes zum Bebauungsplan Nr. 38 vor. Der dörfliche Charakter des Gebietes soll erhalten bleiben und wird daher als dörfliches Wohngebiet ausgewiesen. Weiterhin soll beim Ausbau der Straße der Begegnungsverkehr berücksichtigt werden.
Die Empfehlungen des SWB-Ausschusses werden von Herrn Matzke erläutert.
Beschluss:
- Die Stadtvertretung der Stadt Dassow billigt den Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 38 „Brennereiweg“ mit folgenden Änderungen:
- Für den im Teil A dargestellten Straßenquerschnitt Brennereiweg ist bis zur Entwurfsphase zu klären, ob Erschließungsflächen unter Berücksichtigung von Begegnungsverkehr ausreichend zur Verfügung stehen.
- Im Textteil B sind nachfolgende Punkte zu ändern:
- In 1.4 sind die Worte „ausnahmsweise zulässig“ durch „nicht zulässig“ zu ersetzen.
- In 4 sind die Sätze 2 und 3 zu streichen.
- 8.3 ist zu ergänzen: Solardächer sind auch auf Nebengebäuden und Carports zulässig.
- 8.5 1. Satz, letzter Teil ist zu ändern: „…sowie die Verwendung von naturbelassenem und farbig behandeltem Holz zulässig.“
- 8.10 ist das Wort „oberirdischer“ zu streichen.
- 8.11 Der letzte Satz ist zu streichen. Er widerspricht dem Gebietscharakter.
- Im Teil `Begründung` sind die obigen Änderungen ebenfalls zu übernehmen.
- Im Teil `Begründung ‘ist zu ergänzen: Entwicklungsziel ist eine Erdgas-unabhängige Energie- und Wärmeversorgung, möglichst unter Einsatz von regenerative Energien wie Solar –und Erdwärme.
- Die Stadtvertretung beschließt, mit dem vorliegenden Vorentwurf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit soll durch Aushang des Vorentwurfes im Amt Schönberger Land sowie im Internet durchgeführt werden.
- Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ortsüblich bekannt zu machen.
Realisierung
Bericht zum Stand der Umsetzung:
- Beschlussauszug an zuständigen Planer (PBH) übermittelt mit der Bitte um…
--> Vorbereitung der Bekanntmachung
--> Vorbereitung der Unterlagen f. die Öffentlichkeitsbeteiligung & TöB-Beteiligung
- Bekanntmachung ist im Amtsblatt – Ausgabe 08/2022 erfolgt
- Öffentlichkeitsbeteiligung & TöB-Beteiligung wurde durchgeführt
Anlagen zur Vorlage
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1,8 MB
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208,8 kB
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85,5 kB
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(wie Dokument)
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836,5 kB
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