28.06.2022 - 5.1 Richtlinie zur Vergabe von landwirtschaftlich g...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Status Beschluss:
- Autorisiert 16.08.2022
- Datum:
- Di., 28.06.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Katy Pleines-Radke
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Ausschussvorsitzende erläutert den Sachverhalt.
Es entsteht eine rege Diskussion über zu ändernde Inhalte in der Richtlinie, an der sich alle Ausschussmitglieder beteiligen.
Ab 18:16 Uhr nimmt Herr Charigault an der Sitzung teil, sodass fortan 6 Ausschussmitglieder präsent sind.
Herr Charigault teilt ein Dokument mit den vor der Sitzung erarbeiteten Änderungswünschen aus.
Resultat der Diskussion sind folgende Änderungen:
- In der gesamten Richtlinie ist das Wort „Gemeindevorstand“ durch „Gemeindevertretung“ zu ersetzen.
- II Nr. 1 : Das Wort „Neuverpachtungen“ ist durch das Wort „Verpachtungen“ zu ersetzen.
- III Nr. 1: Die zur Verteilung stehenden Pachtflächen werden durch das Amt Schönberger Land im amtlichen Mitteilungsblatt und über die Homepage des Amtes Schönberger Land ausgeschrieben.
- VII Nr. 1: Die Pachtdauer für landwirtschaftliches Kulturland beträgt 12 Jahre.
- VII Nr. 4: Diese Richtlinie ist Bestandteil des Pachtvertrages.
- VII Nr. 5: Die Anpassung des Pachtzinses ist jeweils alle 3 Jahre beginnend mit dem Datum des Vertragsbeginns durch den Verpächter möglich. Näheres regelt der Pachtvertrag. Eine Anpassung erfolgt in Anwendung des Verbraucherpreisindexes.
- VII Nr. 6: Die Gebühren für den Wasser- und Bodenverband trägt der Pächter.
Damit die Richtlinie nicht die Intension des Ausschusses verfehlt wird die Verwaltung gebeten, alle Pachtverträge zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu kündigen. Alle Pachtflächen sollen ein Vergabeverfahren durchlaufen und eine stillschweigende Verlängerung soll ausgeschlossen sein.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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92,5 kB
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