28.06.2022 - 8.1 Satzung über die 2. Änderung und Ergänzung des ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Patzelt vom Planungsbüro Mahnel ist anwesend und erläutert die Beschlussvorlage. Sie gibt u.a. an, dass das Schallgutachten aus März 2022 vorliegt und betont, dass das Gebiet als Gewerbegebiet vermarktet werden sollte, da ein Industriegebiet suggestieren würde, dass man auch „störendes“ Gewerbe ansiedeln kann. Sie weist Gebiete aus, wo eine Vermarktung auch für Gewerbetreibende mit einer höheren Schallgrenze angesiedelt werden könnten.

Bei der Thematik „Altlasten“ in Bezug auf die ehemalige Schweinemastanlage verweist Herr Korn auf Punkt 10 seines Fragenkataloges.

Man einigt sich darauf, dem Beschlussvorschlag des Bauausschusses zu folgen.

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Beschluss:

Die Stadtvertretung Schönberg beschließt:

  1. Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Nachbargemeinden gemäß 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen wurden auf der Grundlage des § 1 Abs. 7 BauGB bewertet und im erneuten Entwurf unter Berücksichtigung der neuen Planungsziele berücksichtigt. Die Vorschläge werden im erneuten Entwurf beachtet und nach Durchführung des Beteiligungsverfahrens mit dem erneuten Entwurf abschließend behandelt.
  2. Der erneute Entwurf der Satzung über die 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 012 für das Industrie- und Gewerbegebiet „Sabower Höhe“ in Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 008 der Stadt Schönberg bestehend aus der Planzeichnung Teil (A), dem Text Teil (B) sowie den örtlichen Bauvorschriften über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen begrenzt:

- im Norden: durch die Rottensdorfer Straße (teilweise mit einbezogen),

- im Westen: durch das Betriebsgrundstück des Landhandelsbetriebes Boock,

- im Südwesten: durch die Betriebsgrundstücke der Firmen Lindal und

  Verzinkerei Schönberg GmbH sowie unbebaute Gewerbeflächen,

- im Süden: durch Grünflächen an der Liebeck,

- im Osten: durch das Betriebsgrundstück der Firma Goodmann und die Ortsum-

  gehungsstraße im Zuge der B 104,

- im Nordosten: durch Waldflächen

und der erneute Entwurf der Begründung mit Umweltbericht werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und zur erneuten Auslegung bestimmt.

  1. Die erneuten Entwürfe der 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 012 für das Industrie- und Gewerbegebiet „Sabower Höhe“ in Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 008, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Text (Teil B) und den örtlichen Bauvorschriften sowie der zugehörigen Begründung mit Umweltbericht sind gemäß § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB erneut für den Zeitraum von 6 Wochen öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die erneute Auslegung zu benachrichtigen.
  2. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB erneut zu beteiligen.
  3. In der Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Schönberg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
  4. Zusätzlich werden zum Zufahrtsverbot von der Rottensdorfer Straße Bereiche ohne Ein- und Ausfahrt festgesetzt.
  5. Für die Teilgebiete 7,8 und 9 werden unter Berücksichtigung der Vorgaben der schalltechnischen Untersuchung, als Gewerbegebiet festgesetzt.
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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Gegenstimmen

Enthaltung/en

14

0

0

 

20:45 Uhr Frau Patzelt wird verabschiedet.

 

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Realisierung

Bericht zum Stand der Umsetzung:

- Beschlussauszug an zuständigen Planer (pbm) übermittelt mit der Bitte um…

  --> Vorbereitung der Bekanntmachung

  --> Vorbereitung der Unterlagen f. die Öffentlichkeitsbeteiligung & TöB-Beteiligung

 

- Bekanntmachung ist im Amtsblatt – Ausgabe 07/2022 erfolgt

- Öffentlichkeitsbeteiligung & TöB-Beteiligung wurden durchgeführt